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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

Dokumentenakkreditiv und- inkasso
 
Ssusi
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2003 17:29
...hat jemand vielleicht einen Tipp oder eine Eselsbrücke,

wie ich mir merken kann, welches KI was bei der Dokumentenprüfung zu tun hat ???
Elina
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.05.2003 17:33
Sorry, leider keine Eselsbrücke, aber meine Eselsbrücke ist, dass das IIIInkasse NICHT vom IIImpoteur eröffnet wird.

Ansonsten einfach merken, dass das Inkasse viel einfacher und unkomplizierter ist und das KI deshalb nur die Vollständigkeit der Doks prüft.
DavedEpi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2003 17:35
Also beim Inkasso prüft die Bank die Vollzähligkeit der Dokumente, keine Echtheit, keine inkassokonformen dokumente etc. D.h. dass die Dokumente eine gewisse Gefahr für den Kunden darstellen können. Beide KI‘s prüfen dies. Beim Akkreditiv prüfen beide KI‘s die Vollzähligkeit (tz.B. 3/3 full set), ob die Dok. akkreditivkonform (inenrhlab der Frist , entsprechen die Dok. ihrer äußeren Aufmachung den Akk.bed., stimmen die Dok. untereinander überein...).
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2003 17:41
Beim DokumentenINKASSO müssen die beteiligten KI´s nur prüfen, ob die erhaltenen Dokumente den im Inkassoauftrag aufgeslisteten Dokumenten zu entsprechen scheinen, mit anderen Worten VOLLZÄHLIG sind. Sie haben nach den ERI keine weitere Pflicht zur Prüfung der Dokumente.

Beim DokumentenAKKREDITIV müssen alle im Akkreditiv vorgeschriebenen Dokumente mit angemessener Sorgfalt geprüft werden, um festzustellen, ob sie ihrer äußeren Aufmachung nach den Akkredtivbedingungen zu entsprechen scheinen und vollzählig vorliegen (gem. ERA).
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2003 17:50 - Geaendert am: 13.05.2003 06:51
Beim Inkasso werden Geldbeträge eingezogen.
Diese Beträge bekommt der Lieferant und somit der Exporteur.
Damit beauftragt der Exporteuer seine Hausbank mit dem Inkasso (Einzug) mit Hilfe der Dokumente. Beim einzug werden diese Dokumente nur auf Vollzähligkeit und Vollständigkeit geprüft. Die genaue Prüfung nimmt der Importeur vor, der diese Dolumente einköst. Diesen Vorgang nennt man Dokumenteninkasso.
Elina
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.05.2003 22:54
Hat das jemand in Frage gestellt?
 

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