Bausparen.-Laufzeit |
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Verfasst am: 16.01.2011 13:23 |
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Ich bin total durcheinander durch die ganzen Beiträge im Forum :)
und zwar wielang muss der Bauspar-Vertrag jetzt laufen das man prämienunschädlich an das Geld kommt ???
und kann man auch schon zb. nach 3 Jahren verfügen?? |
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Verfasst am: 16.01.2011 13:39 |
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Nein, nach 7 Jahren läuft die Bindungsfrist der VL ab und ab da kannst du prämienunschädlich das ganze verwenden..und je nachdem ob der bsv vor oder nach 2008 abgeschlossen wurde musst du dann eine wohnwirtschaftliche verwendung nachweisen.
korrigiert mich bitte wenn was falsch ist-müsste aber so stimmen |
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Verfasst am: 16.01.2011 14:49 |
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Wenn man unter 25 einen BSV abschließt kann man nach 7 Jahren über ANSP und WoP prämienunschädlich verfügen.
Wird ein BSV zuteilungsreif vor Ablauf der 7 jährigen Sperrfrist und benutzt der Kunde das Kapital zur wohnwirtschaftlichen Vewendung, erhält er auch die ANSP prämienunschädlich! |
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Verfasst am: 16.01.2011 18:37 |
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Die Sperrfrist hat nur Bedeutung, wenn der Bausparer bei Abschluss jünger als 25 Jahre war und das Bausparguthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendet. |
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Verfasst am: 16.01.2011 19:58 |
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also kann ich zu nem 30 jährigen kunden sagen sie können den bausparvertrag 5 jahre laufen lassen und kommen dann an ihr geld ran und bekommen die Wohnungsbausprämie?? |
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Verfasst am: 16.01.2011 20:18 |
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nein
kunden die beim abschluss des vertrages unter 25 jahren sind müssen den vertrag 7 jahre laufen lassen und erhalten dann die whgp. auch wenn das geld nicht für whgwirt. zwecke genutzt wird.
bei einem 30 jährigen kunden muss der vertrag 7 jahre laufen und es muss für whgwirt. zwecke genutzt werden um die prämie zu erhalten.
bitte korrigieren falls fehler vorhanden sind. |
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Verfasst am: 16.01.2011 22:08 - Geaendert am: 16.01.2011 22:09 |
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Ist man beim Abschluss älter als 25 Jahre, muss man sowohl das Bausparguthaben als auch das Bauspardarlehen wohnwirtschaftlich verwenden, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist.
Die Sperrfrist hat mit der Laufzeit nichts zu tun. |
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