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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Bitte helfen bei Aufgabe -nur noch diese^^
 
Servus123
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.01.2011 20:49
Aufgabe 5 (10 Punkte)

Björn Larsson übernimmt für seinen Freund Claus Winkelmann eine selbstschuldnerische
Bürgschaft bei der Sparkasse Aktivstadt. Die Bürgschaftsverpflichtung wurde mit "enger
Zweckerklärung" für den von Claus Winkelmann aufgenommenen Ratenkredit in Höhe von
15 000 Euro erteilt.

a) Definieren Sie allgemein die Sicherungsform der Bürgschaft. (1 Punkt)

b) Erklären Sie allgemein, welches Risiko sich für die Sparkasse Aktivstadt mit der gewählten
Kreditsicherheit ergibt und stellen Sie dar, durch welche Maßnahme die Sparkasse
dieses Risiko mindern kann. (2 Punkte)

c) Erläutern Sie kurz, welche Auswirkungen die vereinbarte "enge Zweckerklärung" für die
Sparkasse Aktivstadt hat. (2 Punkte)

d) Einige Zeit nach der Bürgschaftsübernahme kommt es zwischen Herrn Larsson und
Herrn Winkelmann zu einem Streit. Claus Winkelmann zahlt daraufhin die Raten zur Kredittilgung
nicht mehr und verweist die Sparkasse Aktivstadt an den Bürgen. Björn Larsson
ist empört, als er von der Sparkasse zur Zahlung aufgefordert wird. Er erklärt, dass
Claus Winkelmann über ausreichendes Vermögen verfügt. Zur Zahlung sei er darum unter
keinen Umständen bereit.
Entscheiden Sie, ob Björn Larsson zur Zahlung verpflichtet ist. Begründen Sie Ihre Entscheidung
ausführlich.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2011 21:29
Mensch Mädel, denk doch mal nach!

a) Bürgschaft ist eine akzessorische Sicherheit und eine Personensicherheit.

b) Eine Bürgschaft ist keine werthaltige Sicherheit, weil der Bürge auch zahlungsunfähig werden kann.
Die Bank wird die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bürgen genau überprüfen!

c) Eine enge Sicherungszweckerklärung beschränkt die Sicherheit auf das Darlehen.
Eine enge SZE wird nur dann vereinbart, wenn KN nicht Sicherungsgeber ist.

d) Ja, Herr Larsson muss als Bürge für die Zahlungsverpflichtungen des Kreditnehmers eintreten.
Wenn der Kreditnehmer nicht zahlt, muss der Bürge einspringen, egal ob der Kreditnehmer noch beträchtliches Vermögen hat.
 

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