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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Persönlicher Kredit
 
Estefania88
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.01.2011 14:57
Hallo zusammen,

muss man den Ehepartner bei einer PK-Vergabe unbedingt mitverpflichten oder kann man den Kredit auch nur auf eine Person laufen lassen, wenn diese über eine gute Bonität verfügt?
Wie sieht es aus bei Personen, die zusammen in einer Wohnung leben (also beide Miete zahlen), aber nicht verheiratet sind?
Setzt man dann in der Haushaltsrechnung nur die halbe Miete für den Kreditnehmer an oder soll auch hier der Freund/die Freundin mitverpflichtet werden?

Vielen Dank im Voraus!
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2011 15:40
Man setzt immer den Kreditnehmer an. Wenn der Mann einen Kredit aufnehmen möchte, die Frau jedoch nicht, dann darfst du die Frau doch nicht ansetzen ;)

Wenn ein Kreditnehmer vorhanden ist und mit seinem Partner in einer Wohnung lebt, dann muss man erfragen, wer die Miete zahlt!

Zahlen beide jeweils die Hälfte, dann setzt man auch nur die Hälfte der Miete an.
Zahlt der Kreditnehmer die Miete alleine, muss man eben die volle Miete ansetzen..
Estefania88
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.01.2011 17:04
Vielen Dank für die Antwort.
Es war mir nur unklar, weil wir in der Praxis fast immer den Ehepartner mitverpflichten und deswegen wollte ich wissen, wie man dies in der IHK-Prüfung handhabt.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2011 18:01
Das Verhalten ist jedoch nicht korrekt! Wenn der Ehepartner nicht möchte, kann man nicht als Voraussetzung für die Kreditvergabe die Mitwirkung des Ehepartners abhängig machen!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.01.2011 13:49
Bei Eheleuten ist es meist sinnvoll beide ins Boot zu holen wegen Kreditsicherheiten vom gemeinsamen Vermögen, Haftung im Scheidungsfall usw.
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.01.2011 14:02
Also von einer Mitverpflichtung seitens des Ehepartner oder der Lebensgefährtin hab ich auch nie gehört.

Wenn ein Partner ein Kredit auf seinen Namen eröffnen will, wird dafür dann eine separate Stammnummer eröffnet.

Schwieriger wirds dann, wenn der andere Partner neugierig ist und auch mal fremde Post öffnet. Aber das ist ja Problem was ja uns als Bank nicht betrifft.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.01.2011 16:31
Das ist richtig, aber es gibt auch so Konstellationen, da hat z.B: nur die Frau einen OnlineBanking-Zugang, lässt den Mann das aber mitnutzen. Nun sperrt sich der Mann, ruft an, aber entsperren dürfen wir ihn nicht, weil es ja auf die Frau läuft und dann fängt die Diskussion an. Da merkt man manchmal echt, wie eine Eheleben geführt werden kann.
 

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