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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
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GWG / Gutschriften auf Betrügerkonto / Name-Nummern Ver
 
Bankfachwirtin
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.12.2010 08:59
Hallo, Ihr Lieben,

da ich nun schon ein paar Tage "raus" bin und ihr wahrscheinlich alle viel besser informiert seid, wollte ich Euch noch mal nach Eurer Meinung/Wissen fragen, insbesondere wegen dieser nicht mehr vorhandenen Namen-Nummern-Vergleichsgeschichte ;-)

Folgender Fall:

Ein Typ eröffnet wahrscheinlich mit einem gestohlenen oder gefälschten Ausweis ein Konto bei der Bank auf welches er sich seine Gutschriften aus gewerblichen Ebayverkäufen zahlen läßt. Er verkauft über Ebay wahrscheinlich gestohlene Handys .... (=Geldwäsche wegen Hehlerwae ?) und liefert diese zunächst auch.

Dies macht er eine Zeit lang um dann plötzlich eine große Anzahl an Ebay-Auktionen zu starten, die er nie erfüllen wird ( nicht gelieferte Ware). Die Käufer zahlen natürlich ersteinmal fleißig per Vorkasse und so kommt es zu Zahlungseingängen von sicherlich 50 t€ innerhalb von ein oder zwei Wochen. => Müßte da nicht bei der Bank schon mal was aufgefallen sein ? Die Einzelbeträge sind zwar nur zwischen 400 und 800 EUR gewesen, die Masse an Auktionen hat ihm aber Verkäufe von über 65‘ beschert. Die Kontonummer und der Empfängername passte wohl nicht zusammen. Ich habe gehört, daß ein NN-Vergleich nicht mehr gemacht werden muß aber sorry: Wenn ICH ungewöhnliche ZE habe, die mir auffallen und wo ich drübergucke dann merke ich doch, daß ZE und Kontoinhaber nicht übereinstimmen.
Und dann würde ich auch abklären, ob das Geld für ihn bestimmt ist oder lebe ich grade in einer schönen Parallelwelt ?

Zusatzfrage: Die ersten Käufer wurden rasch stutzig und informierten natürlich auch die Bank über ihre Bedenken - Was muß die Bank in diesem Fall tun ? Müssen weitere Verfügungen über das Konto zugelassen werden oder kann man es erst einmal sperren (ich wär‘ ja so dreist gewesen, schätze ich ;-) ) ? Anzeigen bei der Polizei liegen zahlreiche vor, nur bis diese mal bei der Bank auftaucht oder ein Staatsanwalt sich er Sache annimmt, ist der Typ doch schon über alle Berge.

Kann man der Bank einen Vorwurf machen, wenn die Legitimationsprüfung nicht ordentlich gemacht wurde. Früher gab es mal so was wie eine AO aber mitlerweile kann ja jeder Postheini ein Postidentverfahren machen - ob das gut ist, denn hier ist es so gewesen.

Kann man der Bank einen Vorwurf machen, wenn sie nach dem ersten Hinweis, daß da was nicht stimmt, noch Verfügungen über das Konto zulies ? Hätte sie nicht spätestens dann eine Nase dran bekommen müssen, daß Kontoinhaber und ZE nicht übereinstimmen und die folgenden Gutshcriften zurückweisen müssen ?
Ich weiß schon, daß man den Vergleich N+N nicht mehr machen muß aber heißt das auch, daß man, wenn einem die Unstimigkeit auffällt einfach nichts macht ? Gerade in Bezug aufs GWG wäre ich vorsichtig oder seh ich das zu eng ?
 

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