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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

hilfe ich hab in rewe doppelt gebucht
 
lili111
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 19:08
ich habe in rewe nicht z.b. 21 an 40 und 30 sondern 21 an 40 und 21 an 30 gebucht ist das schlimm
sterniii
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2010 22:11
ich denke das wird dann leider als falsch gewertet
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2010 22:20
Wieso sollte das falsch sein? Der Buchungssatz stimmt doch. Er wurde nur nicht zusammengesetzt und wenn da mehrere Kästchen noch frei sind, dann kann man nicht einfach nen richtigen Buchungssatz als falsch bewerten, wenn die Ergebnisse stimmen!
vikko
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2010 22:21
was habt ihr denn dann gemacht? das kästchen leer gelassen?

ich hab dann auch z.b. 2mal 21 eingetragen. Ist doch schwachsinn wenns als fehler gezählt wird.

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 22:45
stand aber extra in den Hinweisen vorne auf der Prüfung drauf das man nicht ein konto doppelt ansprechen darf...
aber vielleicht sind se ja human...kommt denk ich auch auf die prüfer an...
vikko
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2010 22:48
diese hinweise hab ich ehrlich gesagt noch nie gelesen.
Wir hatten sowas früher mal in der berufsschule und der lehrer hatte gesagt das es egal ist wie wir es machen. naja. waren doch nicht viele buchungssätze in denen das vorkam oder? ich meine 2? oder täusch ich mich
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2010 22:54
Gerade nochmal auf ner Abschlussprüfung nachgeschaut. Tatsächlich darf man jedes Konto nur einmal ansprechen.
Was lernen wir daraus? Selbst wenn es 5 Minuten kostet, immer die Vorderseite lesen.
vikko
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2010 22:55 - Geaendert am: 25.11.2010 23:09
hätte ich 5 minuten mehr gehabt, dann hätte ich eher die letzte aufgabe vollständig gelöst anstatt diesen text da vorne zu lesen
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2010 23:02
Man lernt doch auch mit Originalsätzen von AP‘s.
Die schaut man sich halt zuhause nochmal an, liest die Vorderseite etc. durch. Dann muss man auch nicht in den Prüfungen nachfragen, wohin man korrigierte Lösungen hinschreiben sollte( das sollte man wissen, da bereits in der ZP geänderte Lösungen nur drunter geschrieben werden durften) und in BBL schreibt man dann auch nicht auf Konzeptpapier, weil man es ja vorher rausnimmt!

Dann ist es auch nicht gemein, wenn man keine Punkte erhält, denn Selbstständigkeit bzw. richtiges Lesen sollte schon vorhanden sein.

Ohne arrogant zu klingen. Ich habe mir eure AWL-Prüfung angeschaut. Die war nicht so schwer. Man musste nur richtig
lesen.
9 von den Aufgaben konnte man ohne schulisches Vorwissen durch reine Logik lösen.
vikko
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2010 23:09
Ich habe die alten Prüfungen aber nicht auf einem Lösungsbogen gelöst. Ich habe mich also nie gefragt was ich mit dem übrigen kästchen mache.

Wenn du mit deinem Allgemeinwissen AWL so einfach hinbekommen hättest, dann Glückwunsch. Es gibt vielleicht Leute die sich schwerer damit tun. Du bist wahrscheinlich jetzt der bessere Banker von uns beiden, weil du weißt wie man das BIP ausrechnet
AP1988
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 23:39
Also ich kam mit den Kästchen in Rewe gar nicht klar...
Rewe war mein bestes Fach...und die Aufgaben mit der Ust und Vost kann ich lösen...nur die Kästchen haben mich echt verwirrt...hab die Aufgabe auf jeden Fall total falsch!!...aber eine 5 darf man ja haben...hauptsache durchkommen...^^
susaaan
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.12.2010 21:42
Also erhält man dann tatsächlich keine Teilpunkte für die Buchungssätze? Hmmm das fände ich ärgerlich und frustrierend und igendwie auch nicht ganz gerecht...
 

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