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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Aufgabe 3: Scheck
 
webbi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 17:48 - Geaendert am: 23.11.2010 17:51
Ich habe eine Frage zu Aufgabe 3. Laut veröffentlichter Lösung sind die Antworten 1+4 richtig. Wie in der Statistik aber zu sehen ist, hat eine Vielzahl von uns 4+5 geantwortet.

Leider kriege ich die Antworten nicht mehr ganz genau zusammen. Meine Antworten waren jedenfalls:
4: Der Kunde muss zur Einlösung das Indossament leisten
5: Bei Nichteinlösung wird ein Nichteinlösungsvermerk auf dem Scheck aufgebracht, der ggf. für den Scheckprozess verwendet werden kann.

Da sehe ich z.Zt. auch keinen Fehler drin, evtl. fehlt aber auch ein wichtiges Detail...

Was war denn Antwort 1?

Gruß
webbi
Moe89
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 17:51
Ich versuche mich mal zu erinnern, aber ohne Gewähr:
Anwort 1 war, das die Kreditbank den Scheck auch bar einlösen kann

Die Antwort mit der Anbringung des Vermerks war falsch, weil der Vermerk nicht durch die Kreditbank angebracht wird.

Bin mir aber auch nicht mehr sicher.
lovergirlie
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 18:02
Aber ist es nicht so, dass ein Scheckprozess ausgeschlossen ist, da die Vorlegefrist überschritten wurde?
Tevez
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 18:08
ja mit schprozess die antort müsste falsch gewesen sein da die vorlegungsfrist überschritten war. naj awird schon alle
Tevez
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 18:08
ja mit schprozess die antort müsste falsch gewesen sein da die vorlegungsfrist überschritten war. naja wird schon alle
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2010 18:31
Antwort 1:
"Obwohl es sich bei dieser Urkunde um einen Verrechnungsscheck handelt, ist eine Barauszahlung durch die Kreditbank AG scheckrechtlich zulässig."

Die bezogene Bank war die Handelsbank AG.

Somit ist diese Aussage zutreffend! (vgl. Scheckgesetz Art. 39)
Bockily
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 18:34
das war auch die schlimmste frage der ganzen prüfung für mich, habe ein glück noch 4 richtig, aber ich wusste das, wenn was mit schecks dran kommt, naja dann ist raten oder ausschließen angesagt, das ist für mich eines der besch.... themen, naja ist ja alles soweit gut verlaufen, paar doofe fehler gemacht, aber das kenne ich ja von mir:), bin gespannt auf morgen politik arghhh....
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2010 18:34
@webbi:
bei Möglichkeit 5 stand "... Nichteinlösungserklärung ...", nicht Nichteinlösungsvermerk; was soll das sein?
Ein KI wird keine "Erklärung" für die Nichteinlösung erstellen, sondern einen Vermerk anbringen.
-nemesia-
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 18:38 - Geaendert am: 23.11.2010 18:42
wenn ich mir den atr.39 durchlese unterstreicht das iwie noch mehr die these das er nicht bar ausgezahlt werden darf.. ich glaub ich bin echt zu blö ;o)
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2010 18:47
"Obwohl es sich bei dieser Urkunde um einen Verrechnungsscheck handelt, ist eine Barauszahlung durch die Kreditbank AG scheckrechtlich zulässig."

Das stimmt nicht.
Scheckgesetz Artikel 39:
"(1) Der Aussteller sowie jeder Inhaber eines Schecks kann durch den quer über die Vorderseite gesetzten Vermerk "nur zur Verrechnung" oder durch einen gleichbedeutenden Vermerk untersagen, daß der Scheck bar bezahlt wird."

Artikel 39 Scheckgesetz:
(4)"Der Bezogene, der den vorstehenden Vorschriften zuwiderhandelt, haftet für den entstandenen Schaden, jedoch nur bis zur Höhe der Schecksumme."

Absatz 4 besagt eindeutlich, dass es ein Verstoß gegen die Vorschriften ist, wenn der Scheck bar eingelöst wird.
Moe89
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 18:55
Das Bareinlösungsverbot bezieht sich aber doch nur auf die bezogene Bank (hier: die Handelsbank) und nicht auf die 1. Inkassostelle, sodass die Kreditbank den Scheck sehr wohl auf eigenes Risiko bar einlösen kann.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2010 19:02
@Moe89: Goldrichtig!!!
 

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