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Wohnriester
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Traumfrau23
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 12:00
von welchen förderfähigen beträgen seid ihr eim BSV der ehefrau ausgegangen?

also ich hab 4% vom einkommen genommen und noch die wop berücksichtig...(1308 €)

aber irgendwie bin ich ziemlich unsticher, ob dies richtig ist...

mfg
bank-o-maten
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 12:02
Wop habe ich nicht mit berücksichtigt, da ja in der Aufgabe eindeutig Wohnriester stand.
Wop habe ich erst bei der nächsten Aufgabe genommen, als man für den Gemeinschaftsvertrag die fördernug berechnen sollte.
auge21
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 12:35 - Geaendert am: 23.11.2010 12:42
Habe ich genauso, da WOP die einzige Präme war die die Eheleute auf Grund ihres Einkommens zusammen bekommen haben.
Bei der Frau und Wohnriester war ich richtig froh, dass man nur den Betrag für die Frau und nicht für Eheleute (abgeleiteter Zulangeanspruch und so en Mist nicht berücksichtigen musste)
Ich habe 4% von 19900
und dann davon die Grundzulage.. (154), für Kind 1
(185) und für Kind 2 (300) abezogen...

so kam ich auf eine jährliche eigene Einzahlung von 157€ im jahr :-/

richtig oder falsch?!

und bei der Förderung für beide gemeinsam habe ich nur WOP genommen und da dann der höchste Betrag also 90€ Zulage im Jahr... richtig?
Andere Zulagen bekommen sie wegen dem Einkommen nicht!
Johnmilla
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 12:38
@ auge:

ich habs genau so, obs stimmt, Keine ahnung.
zambrotta
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 12:40
hab es genauso gemacht.
Anfangs war ja nur die Rede von einem Wohn-Riester-Vertrag und die staatl. Riester-Förderung.
Und da er nur auf die Frau laufen sollte hab ich auch so gerechnet:
19.900 (Einkommen Frau) * 4% = 796 € -> max. geförderter Betrag
- 154 € Grundzulage
- 185 € Kind (vor 2008 geboren)
- 300 € Kind (nach 2007)
= 157 € -> Eigenbeitrag
dc) 4 %o * 12 = 4,8 % Jahressparleistung
796 / 4,8 * 100 =16583,33 € -> Bausparsumme 17.000,- €

Hoffe mal das das richtig ist :D
middledistance
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 12:41
ne sollte passen, hab das analog genauso!
stefan3107
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 12:46 - Geaendert am: 23.11.2010 15:54
Aufgabe a) lautete: "Ermitteln Sie für Frau Fein unter Angabe des jeweiligen Rechenwegs die Höhe des maximalen geförderten Betrags, wenn ihr beitragspflichtiges Einkommen im Vorjahr 19.900 Euro betragen hat. "

Der maximal geförderte Beitrag ist 2100 Euro unabhängig vom Einkommen.

Rechnet man mit diesem Betrag weiter, erhält man in b) ein Ergebnis von 1461 Euro.

Bei c) kommt man auf eine Bausparsumme von 44.000 Euro.

Da ich finde, dass diese Aufgabe unklar gestellt war habe ich beide Wege hingeschrieben. Einmal mit dem Höchstbetrag von 2100 Euro und einmal bin ich vom Bruttoeinkommen ausgegangen und hab den Mindesteigenbeitrag berechnet. Das wurde oben ja schon beschrieben.
Matti589
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 12:52
heißt es nicht förderbar 2100 euro aber maximal 4% des zu versteuernden einkommens? womit wir bei 796 wären?
laladiebumbum
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 12:54
Da die Wohnungspauprämie ebenfalls eine staatliche Zulage ist, habe ich diese auch dazugerechnet. D.H 1024+157
Als ich dann natürlich die folgenden Aufgaben gesehen habe, hab ich dann zusätzlich noch die Rechnung gemacht, welche sich nur auf die Riester-Förderung bezieht.

Unklar Formulierte Aufgabe und ne Sauerei für eine Abschlussprüfung, da die Aufgabe viele ausm Konzept
gebracht hat.
zambrotta
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 12:54
so kenne ich es auch.
Max. Förderbar sind 4% des Vorjahresbruttos, während 2100 € nur die höchstegrenze darstellt falls einer übermäßig "viel" verdient.
Eigenbeitrag ist dann der Betrag, den sie selbst aufbringen muss, also der nicht aus zulagen kommt.
abc10
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 12:58
wasist ein an bord konnossement? bestätigt einfach das die ware sich schon an bord befindet? bzw schon verladen ist? oder was war da die antwort
reiers
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 13:00
2100 € ist der maximal förderfähige Betrag unabhängig vom Einkommen und stellt lediglich eine Grenze für "Gutverdiener" dar.

Liegt man mit den 4 % des Vorjahreseinkommen unter dieser Grenze, kann man trotzdem 2100,00 € als Sonderausgaben abzgl. Zulagen beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.
stefan3107
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 13:01 - Geaendert am: 23.11.2010 13:02
@ zambrotta
Wenn man 4 % des Bruttogehalts rechnet und die Zulagen abzieht erhält man den MINDEST-Eigenbeitrag. Man kann jederzeit mehr einzahlen, max. gefördert werden jedoch (im Rahmen von Steuervorteilen) 2100 Euro.

Es ist also sehr fraglich, was die IHK durch diese Fragestellung gemeint hat...
Matti589
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 13:04
herrlich, da meint man ne aufgabe sei leicht gewesen und dann sowas...
zambrotta
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 13:07
@Stefan: Ja, steuerlich kann man auch höhere Ausgaben geltend machen.
Ich hab aber auch nach der Tabelle geschaut, dort stand:
"Prämie/Zulage p. a." - "Grundzulage, Kinderzulage" - also nicht die steuerliche Begünstigung und gefragt war, was sie einzahlen "muss" um die volle staatl. Förderung zu erhalten.
Und das hab ich dann so gesehen dass damit die Zulagen gemeint sind!
stefan3107
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 13:11
@ zambrotta
Ja da hast du Recht, laut Fragestellung bei db) geht man eigentlich davon aus, dass der Mindesteigenbeitrag gemeint ist. Laut da) müsste jedoch insgesamt eine Einzahlung von 2100 geleistet werden.
Also wirklich sehr sehr unklar formuliert...
Mona_Mueller
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 13:12
Hey...

ich blödmann hab nicht richtig gelesen und dachte bei der a) wollen die wissen, mit wie viel euro sie gefördert wird.. ich hab dann dementsprechend die 154+185+300 € genannt... den Betrag aus a) hat man ja für die c) wieder gebraucht, dementsprechend hab ich natürlich keine Bausparsumme von 17.000€ raus sondern von 16.000€. Auf die c) gab es insgesamt 5 Punkte. Weiß jemand wie viel Folgefehlerpunkte ich auf die c) bekomme???
terrytommy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 13:44
hab auch BSSumme 16000 raus, weil ich mit 19000 Einkommen statt 19900 gerechnet hab -.-

Weiß aber nicht, wie die Lehrer/Korrektor da Folgepunkte geben dürfen/wieviel abgezogen wird
Mona_Mueller
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 13:48
ich hab halt die frage falsch gelesen oder net richtig verstanden ^^ ich denk das es mind. 3 von 5 als folgefehler gibt.. hoff ich :D
Schlumpfine123
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 14:03
Hallo,

... ich finde das diese Aufgabe D bei Wohnriester mit den 3 Unteraufgaben zum rechnen, total unverständlich formuliert war. Ich wusste ganz ehrlich nicht was die GENAU wollen... Ob man jetzt bei der da) 2100€ hinschreiben soll, oder die 4% v. 19000€
keine ahnung, total schlecht formuliert. Da werden ziemlich viele unterschiedliche Lösungen rauskommen denk ich...

LG und viel Glück für Morgen
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