Verpfändung von börsenfähigen Wertpapieren |
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Verfasst am: 21.11.2010 11:05 |
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Warum ist folgende Aussage falsch?
Nach Rückzahlung des Kredits ist die Kreditbank AG verpflichtet, das Eigentum an den Wertpapieren auf ihren Kunden zurück zu übertragen. |
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Verfasst am: 21.11.2010 11:09 |
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Weil es sich um ein Recht handelt und keine körperliche Übertragung (wie bei einer beweglichen Sache) stattgefunden hat. Oder? |
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Verfasst am: 21.11.2010 11:13 |
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Falsch! Wertpapiere sind bewegliche Sachen. |
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Verfasst am: 21.11.2010 11:22 |
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O.k.; also: Grundlage ist eine Einigung zwischen den beiden Parteien über die Entstehung des Pfandrechts und die Übergabe des verpfändeten Gegenstandes.
Bei Wertpapieren, die sich bereits im Depot bei der jeweiligen Bank befinden, ist der zweite Schritt unnötig. Somit wird die Bank dann als Darlehensgeber (Pfandgläubiger) ausschließlich Besitzer, nicht Eigentümer an den verpfändeten Sachen. |
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Verfasst am: 21.11.2010 11:28 |
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Richtig!
Da bei der Verpfändung von Wertpapieren kein Eigentumswechsel stattfindet, kann man auch das Eigentum nicht zurückgeben. |
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Verfasst am: 21.11.2010 11:51 |
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Danke für die schnelle Antwort! |
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Verfasst am: 21.11.2010 12:17 |
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Ich hab das so gemerkt:
alle Sicherungsarten die abstrakt sind müssen rückübertragen werden (Sicherungsübereignung, Zession, Garantie, Grundschuld) = fizuidarisches Eigentum
Die akzessorischen Sicherungsarten ( Stichwort Hüpfburg= Hypothek, Pfändung, Bürgschaft) werden nicht übertragen, da es nie einen Eigentumswechsel gab. |
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Verfasst am: 21.11.2010 12:36 - Geaendert am: 21.11.2010 12:37 |
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Wenn die Forderungen zurückgezahlt sind, wird bei der
- Sicherungsübereignung das Eigentum rückübertragen.
- Sicherungsabtretung die Gläubigerrechte rückübertragen.
- Sicherungsgrundschuld eine Lösungsbewilligung ausgestellt.
Bei akzessorischen Kreditsicherheiten erlöschen die Rechte Kraft Gesetz, z. B. Bürgschaft, Verpfändung |
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Verfasst am: 21.11.2010 12:46 |
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da verpfändung akzessorisch ist und vom bestehen der forderung abhängig ist..erlischt diese erlischt auch automatisch die verpfändung..
andersrum ist es zb bei sü oder sicherungsabtrtung und der grundschuld..diese sind fiduziarisch und unabhängig von der forderung..daher ist das ki verplichtet auf eine rückübertragugn |
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