Eigenkapitalhaftung der Bank für ausgegebene Kredite |
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Verfasst am: 18.11.2010 14:28 |
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Hallo zusammen,
ich stolpere zur Zeit über das KWG (wie viele andere sicherlich auch.)
Wie muss das Ki haften und wieviel darf es. Habe hier einige Zahlen, die ich nicht zuordnen kann.
Beispiel
großkredite nicht mehr als 8% des Haftenden EK
und insg. alle kreidte nicht mehr als 12,5 mal das HEK
also ich hab eine bankbilanz mit 2000 E
dann darf ein großkredit nur 160 E sein
und ich darf nur 25000 E an krediten gewähren
dann ha bich noch etwas das ein großkredit nicht mehr als 25% des haftenden EK sein dürfen
Kann jemand helfen ? |
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Verfasst am: 18.11.2010 14:31 |
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Man sollte über das aktuelle, und nicht über das alte KWG stolpnern.
§ 13
Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten.(1) Ein Institut, das nach § 2 Abs. 11 von den Vorschriften über das Handelsbuch freigestellt ist (Nichthandelsbuchinstitut), hat der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen, wenn seine Kredite an einen Kreditnehmer insgesamt 10 vom Hundert seines haftenden Eigenkapitals erreichen oder übersteigen (Großkredit). |
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Verfasst am: 18.11.2010 14:41 |
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Super danke.
Aber wo habe ich die Zinssätze 12,5 und 8% her, sind die altes REch oder was hat es in dem Zusammenhang damit auf sich. |
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Verfasst am: 18.11.2010 15:27 - Geaendert am: 18.11.2010 15:33 |
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Das sind keine Zinssätze, sondern Prozentsätze.
BASEL I: In der Vergangenheit mussten Banken und Sparkassen Kredite mit Eigenkapital in Höhe von 8 % unterlegen.
12,5 mal 8 % = 100 %.
Auf eine individuelle Risikopositionierungen kam es hierbei nicht an und damit subventionierten sehr gut bis gut aufgestellte Unternehmen die Schwächeren.
Heute gilt BASEL II und III.
siehe auch:
http://dejure.org/gesetze/KWG/10.html |
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