Überweisungsfristen |
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Verfasst am: 16.11.2010 16:07 |
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Wie ist hier die aktuelle Regelung?? (Fristen in Tage)
Und: Ein Rückruf geht doch auch nicht mehr!? |
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Verfasst am: 16.11.2010 16:22 |
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Eine Überweisung kann zurückgerufen werden, wenn diese a) das Haus noch nicht verlassen hat, b) diese noch nicht auf dem Konto des Empfängers verbucht wurde.
Eine Überweisung muss spätestens 3 Tage nach Zugang beim KI des Empfängers ankommen, welches diese am 4. Tag dem Kundenkonto gutschreibt mit Werstellung 3. Tag( Tag des Eingangs beim KI) |
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Verfasst am: 16.11.2010 16:30 |
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Ab 01.01.2012 für beleglose Überweisungen und SEPA ist die Frist bei 1Geschäftstag. |
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Verfasst am: 16.11.2010 16:38 |
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http://dejure.org/gesetze/BGB/675p.html
"(1) Der Zahlungsdienstnutzer kann einen Zahlungsauftrag (...) nach dessen Zugang beim Zahlungsdienstleister des Zahlers nicht mehr widerrufen." |
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Verfasst am: 16.11.2010 16:49 |
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Da ändert sich doch ständig etwas. Früher konnte man widerrufen, bevor das Geld da war, heute nicht mehr. Manche Banken machen es trotzdem usw.
Was bin ich froh, wenn wir 2012 haben, da sich eine solche Frage dann nicht stellt. |
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Verfasst am: 16.11.2010 19:30 |
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Hallo!
Ja dazu habe ich auch eine Frage..aber im neuen Kompalktiwissen steht ich zitiere: "Bei Eurozahlungen innerhalb der Europäischen Wirtschaftsraumes muss der Zahlungsbetrag spätensten am Ende des auf den Zugangstag folgenden Geschäftstages beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängr eingehen" also 1 Tag!!!! Weiter heisst es aber : " Bis zum 31.12.2011 kann davon abweichend eine Frist von bis zu drei Geschäftstagen vereinbart werden"
Was soll man nun angeben wenn das im ankreuzteil kommt? 1 tag oder 3 tage? Oder wird das dann so detaliert als antwort stehen?? |
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Verfasst am: 16.11.2010 19:41 |
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Die Fristen die ich aufgezählt habe, sind aktuell und prüfungsrelevant.
Es gilt bis 2012 die Übergangsregelung mit den alten Fristen. |
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