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ZWP 2010 Riester
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Vani111
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2010 20:25
Bitte um Erklärung.
In welchem Satz geht denn hervor, dass die Frau einen Anspuch auf Förderung hat?

´´Zurzeit nicht berufstätig´´ heißt doch nicht, dass sie Arbeitslosengeld bezieht oder die Kinder erzieht.
Danke!
spk0815
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2010 22:02
ich hab das auch so wie du.

wenn ich die werte bei unser KI im riesterrechner eingebe, kommt auch 961 € raus !

schließe mich deiner forderung nach klärung an!
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2010 22:05
Juhu, ich sehe das genauso! Ich sehe auch keinen Sinn darin, dass der Mann 154€ weniger zahlen soll, nur weil er verheiratet ist.
Die Aufgabe ist ziemlich schwammig gestellt.
DoLo
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2010 22:41
Die Zulagen der Frau dürfen mit in den Vertrag des Mannes laufen da sie nicht berufstätig ist.
Das ist einfach so geregelt worden.
Mit Logik hat das nicht viel zu tun.

Vll könnte man das ganze so erklären das die Frau als Ehefrau ja ebenfalls Anspruch auf die Rente des Mannes hat wenn er verstirbt. Sie lebt ja an sich später ebenfalls von der Rente des Mannes und deshalb ist der Mann in diesem Fall zulagenberechtigt.

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2010 23:02
In dem Fall wie du beschrieben hast würde die Frau , die als Ehefrau durch den Mann Riester berechtigt ist einen sogenannten "Rucksackvertrag" ansparen, indem nur die Zulagen der Frau auf diesen Vertrag eingezahlt werden.
Und nicht die Zulagen bei dem Mann mit in den Vertrag eingezahlt werden?!

Oder irre ich mich da ?!
Angehender_Banker9
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2010 23:07
Habe den selben "fehler" !!! Generell waren einige Aufgaben sehr schwammig Formuliert. Sammelbeschwerde an die IHK?? -> kann ja nicht sein, dass laut bankazubi.de alle Bankazubis einen Durchschnitt von 66,7 haben. Da kann irgend etwas nicht stimmen.

grüße
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.09.2010 10:50 - Geaendert am: 30.09.2010 11:47
Aufgabe:
Das Ehepaar Helge und Annika Reissdorf möchte sich bei der Kreditbank AG über die staatliche Riesterförderung informieren. Im Rahmen des Beratungsgespräches erfahren Sie, dass das Ehepaar zwei Kinder (geboren 2004 und 2008) hat. Das Einkommen von Herrn Reissdorf betrug im Vorjahr 40.000,00 EUR, Frau Reissdorf ist zurzeit nicht berufstätig.

Wenn beide einen Riester-Vertrag abschließen, ist die nicht berufstätige Frau mittelbar förderberechtigt. Somit erhält sie die Förderung ohne eigene Einzahlung.

Beim Ehemann wird gerechnet
40.000 € * 4 % = 1.600 €
./. Grundzulage Er 154 €
./. Grundzulage Sie 154 €
./. Kinderzulage 185 €
./. Kinderzulage 300 €
---------------------------------------------
= Mindest-Eigenbeitrag 807 €

Gutschrift beim Ehemann = 807 € + 154 € = 961 €
Gutschrift bei Ehefrau = 154 + 185 + 300 = 839 €
sebastiano88
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2010 11:00
Es wäre seitens der IHK doch in einem DEUTLICHEN!!! nebensatz erwähnenswert gewesen, das herauszustellen!

Ich finde, dass die Aufageb angezweifelt werden sollte!
pc89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2010 11:19
also so weit ich weiß ist es folgendermaßen:

auch wenn die frau zur zeit nicht berufstätig ist, hat sie einen anspruch auf riester. ABER eheleute können keinen vertrag zusammen haben! jeder muss einen vertrag auf seinen namen abschließen.
wenn die frau einen auf ihren namen abschließt, muss sie lediglich den sockelbetrag bezahlen von 60 €, glaub ich.

das einzige worüber sich die eheleute einigen können ist, wer die kinderzulagen mit dazu bekommt.

darum meine antwort war auch 961..
sebastiano88
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2010 11:37
EBEN!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.09.2010 11:43 - Geaendert am: 30.09.2010 11:44
Wenn der nicht berufstätige Ehegatte einen eigenen Riestervertrag abschließt, muss er 0 € einzahlen (Null-Vertrag).
svenny89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2010 12:10
ich hab da auch 807 € raus...
Wir hatten das so gelernt, dass, wie oben schon geschrieben wurde, die Frau einen 0-€-Vertrag machen kann, auf den dann die Zulagen fließen. (Bei ehefrau in der regel kinderzulage und eigene zulage.)
Das geht, sofern der Ehemann einen vertrag hat und darauf einzahlt, und auf den Jahresbeitrag kann man dann bei IHM trotzdem die Kinderzulage und die Zulage für ihn und seine Frau anrechnen.
Mir fehlten allerdings konkretere Infos, ich war sehr unentschlossen, ob ich das wirklich so rechnen soll.
egal1234
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2010 12:32
es war aus keinem satz herauszulesen, dass die ehefrau auch einen vertrag abschliesst.
somit wäre der lösungsvorschlag interpretationssache; 961 müsste, meiner meinung nach, auch als richtig gewertet werden. :/
DoLo
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2010 13:46
Die Frage lautet doch wie folgt:
Wieviel muss der Ehemann einzahlen damit die maximale staatliche Förderung fließt?
Die Frau ist ja MITTELBAR zulagenberechtigt, da sie nicht berufstätig ist.
Deshalb kann der UNMITTELBAR zulagenbérechtigte, hier eben der Ehemann, die Zulage auf seinen Riestervertrag anrechnen lassen.
Die Zulage selbst fließt zwar auf den Vertrag der Frau, danach war aber auch nicht gefragt.

Wenn diese Aufgabe angezeifelt wird weil zuwenig Informationen in der Aufgabe stehen, dann muss das gleiche bei der Aufgabe mit der Abrechnungssumme geschehen.
Denn da steht auch nicht genug. Denn die Kontoführungsgebühren werden von keiner Bank mehr quartalsweise abgebucht. Was in der Aufgabe laut Lösung aber berechnet werden müsste.
Nina90
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2010 14:05
Unsere Bank rechnet die Kontoführungsgebühren noch quartalsmäßig ab.
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.09.2010 14:10
unsere Sparkasse macht es auch noch quartalsmäßig.. und das ist lt. § 7 der Banken generell so...
DoLo
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2010 14:18
Welche Bank ist das denn?

Also alle Banken die ich kenne, und das sind so einige, buchen ihre Kontoführungsgebühren monatlich ab.

Allein schon das es da Unterschiede gibt hätte in der Aufgabe stehen müssen da ja die AGB der Bank nicht mit abgedruckt waren.

Aber egal. das ganze ist OFF-Topic
Brummbaerle
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2010 15:52
Also ich versteh des mim Riester auch net, hab mich mit unseren Versicherungsspezialisten unterhalten und die sagen alle, dass der Mann normalerweise 1446 € zahlen müsste, da Kinderzulagen auf die Frau gehen, da wir aber nur Platz für ne dreistellige Zahl haben, sind sie auch der meinung, dass 961 € richtig ist, weil die Zulage für die Frau kann net beim mann angerechnet werden, da die frau ja ihren eigen sockelbeitrag von 60 € p.a. zahlt
edax1984
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.09.2010 16:16
Mal ein kleiner Tip!
Herr Herrmann hat es doch ganz ausführlich erklärt!
Genau so ist es und zum sockelvertrag hat er docha uch auf den Nullvertrag hingewiesen.
Nordfriese
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2010 17:43
Das ist alles so richtig das die Zulage angerechnet werden kann. Aber 1. braucht sie dafür einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag und davon steht dort nix und 2. wo steht bitte das die beiden zusammen veranlagt sind? Das wäre die 2. Vorraussetzung für die Anrechnung ihrer Zulage :)
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