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ZP 2010 Bankkaufmann Aufg. 36
 
DoLo
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2010 16:27
Hi,

ich habe ein Problem mit der Lösung dieser Frage:
"Ermitteln Sie den Betrag, der Herrn Marx per 30.06.2010 als Abrechnungssaldo von der Kreditbank AG in Rechnung gestellt wird. Es liegt ein Freistellungsauftag in ausreichender Höhe vor"

Daten zur Aufgabe:
2.391 Habenzinszahlen Zinssatz 0,25%
558 Sollzinszahlen Zinssatz 12,75%
Kontoführungsgebühren: 3,50 pro Monat

Lösung: 28,60

Meine Meinung?
Ich verstehe nicht wieso die Kontoführungsgebühren dort mit einberechnet werden. Werden die nicht in einer zusätzlichen Buchung abgebucht?
Desweiteren, wenn die Kontoführungsgebühren mit den anfallenden Sollzinsen abgerechnet werden:
Wieso dann die für 3 Monate?
Seit dem 01.01.2010 müssen die doch monatlich abgebucht werden.
Wieso sind die dann hier für 3 Monate in der Abrechnung?
DirrtyGrinch
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2010 16:36 - Geaendert am: 29.09.2010 16:36
In der Aufgabe steht:

Die Kreditbank AG erteilt per30.06.2010 die RECHNUNGSABSCHLÜSSE an die Privatkunden für das ABGELAUFENE QUARTAL.

Denke das ist deutlich genug ;-)
DoLo
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2010 16:39
Das hab ich auch gelesen.
Aber das ist doch eine gesetzliche Verordnung das die Kontoführungsgebühren monatlich abgebucht werden müssen oder irre ich mich da?
Da kann sich die Kreditbank AG ja nicht drüber stellen.
Den Rechnungsabschluss zum 30.06. gibt es ja auch weiterhin. Nur dann eben ohne die Gebühren.
Finde nicht das dieser Satz beinhaltet das die mit einbezogen werden müssen.
DirrtyGrinch
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2010 16:46
Rechnungsabschluss bedeutet auch die angefallenen Kontoführungsgebühren... in diesem Fall 3x 3,50 Euro.
DoLo
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2010 16:49
Danke DirrtyGrinch das du dich an der Diskusion beteiligst, aber hast du auch ein Argument dafür?
Oder gibt es bei euch keinen Rechnungsabschluss mehr?
Wo steht das der Rechnungsabschluss die Kontoführungsgebühren beinhaltet?
Wenn du mir das erklären kannst mit Bezug auf das was ich vorher gepostet habe dann kann das Ding hier dicht und ich bin zufrieden.
bine1911
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2010 16:52
also es gibt kein gesetz, dass die kontoführungsgebühren monatlich belastet werden müssen, wir sind aber als kreditinstitut nach der neuen zahlungsdienstrichtlinie(psd) , ich denke du meinst die, dazu verpflichtet, den kunden monatlich eine entgeltinforamtion zuzustellen.

wie das dann in die praxis umgesetzt wird, ist immer unterschiedlich...die einen bleiben bei der quartalsmäßigen buchung, die anderen machen monatlich den rechnungsabschluss.
diabolo33
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2010 16:54
hast du mal in die AGB‘s deiner Bank geguckt?
da steht unter rechnungsabschlüsse, dass die jeweils zum ende eines kalenderquartals erfolgen und nicht nur zinsen sondern auch entgelte der bank beinhalten.
DoLo
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2010 16:55
Okay verstehe.
Bei uns werden die nämlich monatlich abgebucht.
Heißt also in dem Fall pech gehabt...
Naja, bin so auch zufrieden nur musste das wissen:P
Sha
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2010 18:14
also wenn ich das rechne kommt was anderes raus...
558 x 12,75/100 x 90/360 = 17,79€ (minus)
2391 x 0,25/100 x 90/360 = 1,49€ (plus)
und 3 mal 3,50€ = 10,50€ (minus)

=> 26,80
oder bin ich blöd?
bremen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2010 18:39
Hey Sha,

(558*12,75) / (360) = 19,76
(2391 *0,25)/(360) = 1,66
3* 3,50= 10,50

-19,76-10,50+1,66= -28,60
 

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