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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Keine Zinserstattung bei vorzeitiger Kreditablöse???
 
JJ_OB
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.09.2010 17:13 - Geaendert am: 10.09.2010 17:14
Erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eines Ratenkredits
(Verbraucherkredit) eine Zinserstattung?
Ich hab die Info bekommen, dass keine Erstattung erfolgt.
In den bereits gezahlten Raten sollen die verbrauchten Zinsen enthalten sein.
Angenommen 36 Monate Laufzeit. Kunde hat 12 Monate gezahlt und möchte ablösen.
Restschuld soll nun mtl. Rate multipliziert 24 sein.
Kann das sein? Ist das rechtens?
Die Bank behält sich somit alle Kosten des Kredits. Der Kunde würde bei dem obigen Beispiel alle Kosten getragen haben für ganze 36 Monate statt nur für 12 Monate.

Wer kann da bitte helfen?? Und vielleicht erklären,
wie eine vorzeitige Ablöse heute berechnet wird.
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.09.2010 19:23
ohne Gewähr, aber glaube so arbeitet die Santander...
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.09.2010 19:54
Kommt auf den Kreditvertrag an.
Sind bei Abschluss die kompletten Zinsen auf den Darlehensbetrag aufgeschlagen worden erhält der Kunde eine Erstattung.

Beispiel:
Nettodarlehensbetrag/Auszahlbetrag: 10.000
Zinsen für die gesamte LZ 5.200
Bearbeitugungsgeb: 200

Bruttodarlehen 15.400

HIer bekommt der Kunde anteilig die Zinsen zurück die Bearbeitungsgebühr ist aber weg.

Nettodarlehen: 10.000
Bearbeitungsg. 200

Bruttodarlehen 10.200

Die Zinsen werden monatlich mit der Rate verrechnet.

Hier erhält der Kunde kein Zinserstattung, die die Zinsen erst Monat für Monat belastet werden.

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.09.2010 23:47 - Geaendert am: 16.09.2010 09:28
...
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.09.2010 12:48 - Geaendert am: 11.09.2010 12:53
Wann belastet ihr denn die Zinsen??

Du sagst, bei euch gibt es keine Zinserstattung, und ihr berechnet eine Bearbeitungsgebühr und ein Vorfälligkeitsentgelt....alles kann ja nun nicht sein.

Habe, außer die Zinsen werden monatlich mit der Rate eingezogen, noch keine Bank gesehen, die die Zinsen dann nicht erstattet.

Klar, sollte man sich darüber im klaren sein, was es heißt einen Kreditvertrag mit einer Laufzeit abzuschließen.
Aber zum Ausgleich dessen ist die Bank ja berechtigt ein Vorfälligkeitsentgelt zu berechnen. Dieses gleicht den entstanden Schaden aus.
Die Zinsen ganz einbehalten kann ja nicht rechtens sein, weil da die Risikokosten mit drin sind, und Risiko hat die Bank bei einem zurückgezahlten Kredit nicht.
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.09.2010 14:44
Zahlt der Kunde bei Santander ein Darlehen vorzeitig zurück muss er auch selber daran denken die RKV zu kündigen... Santander veranlasst dies nicht und behält den Beitrag lieber...
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.09.2010 16:39
@Michi: "Du sagst, bei euch gibt es keine Zinserstattung, und ihr berechnet eine Bearbeitungsgebühr und ein Vorfälligkeitsentgelt....alles kann ja nun nicht sein."

Wieso kann das nicht sein? Machen wir genauso.
Die Zinsen sind in der monatlichen Rate mit drin.
Wieso sollte der Kunde etwas erstattet bekommen? In den effektiven Jahreszins fließt die Bearbeitungsgebühr und die bekommt der Kunde nicht zurück.

Der Kunde braucht zwar keine Kündigungsfrist mehr einzuhalten, aber ein Vorfälligkeitsentgelt darf die Bank einbehalten.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.09.2010 10:59 - Geaendert am: 12.09.2010 11:04
@ Technology

Kleiner Tipp: Erst lesen dann schreiben.
Fang mal oben an zu lesen.....

Es ging um die Aussage als gesamtes:

"Ich arbeite auch bei einer Kreditbank (ähnlich Santander)
Bei uns findet ebenfalls keine Rückvergütung der Zinsen statt bei vorzeitiger Ablösung.

Kann man sich jetzt drüber streiten, ob das so richtig ist, oder nicht.

Ich stell einfach mal folgende Aussage in den Raum:
Wenn ich einen Sparbrief anlege, bin ich mir der Laufzeit vorher auch bewusst, und werde kaum (bis auf viell einige Ausnahmen) mein Geld vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurück bekommen..."

Bei monatlicher Zinsbelastung kann nichts rückvergütet werden, da ja nichts zum Rückvergüten da ist. Das kann nur bei Belastung der Zinsen bei Auszahlung so sein.

Bei monatlicher Zinsbelastung gibt es auch nichts, worüber man streiten könnte, ob es richtig ist.

Werden die Zinsen bei Laufzeit beginn aufgeschlagen, kann ich nicht, die Zinsen behalten, eine Bearbeitungsgebühr nehmen und noch ein Vorfälligkeitsentgelt.
Übrigens wird das Vorfälligkeitsengelt auch nur auf drei Monate berechnet, weil das die Kündiungsfrist ist.

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.09.2010 18:24 - Geaendert am: 16.09.2010 09:28
...
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.09.2010 21:30 - Geaendert am: 12.09.2010 21:32
Wenn die Zinsen in der monatlichen Rate drin sind kann auch nichts erstattet werden.
Dann zahlt der Kunde die Zinsen bei vorzeitiger Ablösung auch nur für die Monate die Zinsen in denen er das Darlehen hatte. Danach zahlt er keine Rate mehr und somit auch keine Zinsen mehr. Sonst müsstet ihr ja evlt. mehrere Hundert bzw Tausende Euro nachbelasten.
omerta
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.09.2010 10:07
Wenn die Bank, die Zinsen aus der vorzeitigen Ablösung
einbehält, ist das nicht rechtens. Leider kann ich keine
eindeutige Quellenangabe machen, da ich jetzt nicht sicher bin, ob durch die Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinien die Paragraphen 288, 497,498 im BGB sich geändert haben. Aber ich schließe mich zu Michi2007 an, von dem die einzige brauchbare Antwort kam.
Die Banken( zumindest einige) mögen vielleicht keine Rückvergütung vornehmen, aber wenn die Zinsen im Voraus in Form eines Disagios bezahlt wurden, muss eine Rückvergütung der Zinsen veranlasst werden. ( Wenn nicht, dann ist die Bank ganz schön abgezockt) @JJ-ob Bei deiner Aufgabe ist das eine Vorauszahlung der Zinsen.
Die Bank wird sicherlich eine Vorfälligkeitsentschädigung nehmen, da sie ja irgendwie den Margenverlust aus dem entgangenen Zinsgewinn decken wollen würde. Übrigens sollte man auch die Risikokosten berücksichtigen, die den Zinssatz auch bestimmen, sowohl auch die Verwaltungskosten.
Diese Kosten müssten auch zeitanteilig erstattet werden.
Die einmalige Bearbeitungsgebühr würde die Bank für sich behalten. Und das ist Ok.
Wenn ich hier Beiträge sehe, wo ein Kredit mit Sparbriefen verglichen wird, dann kann ich nur Kopf schütteln.

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.09.2010 09:58 - Geaendert am: 16.09.2010 10:00
Schön, welch unqualifizierte Aussagen man von langjährigen Mitarbeitern bekommt! *grummel*

Habe gerade eine Ablöse vor mir liegen und nochmal selbst nachgerechnet.

Wie schon von den anderen gesagt, muss der Kunden die Zinsen nur für die Zeit zahlen, in welcher er den Kredit auch in Anspruch genommen hat.

Das Vorfälligkeitsentgelt bezieht sich bei uns auf den noch offenen Restsaldo (netto) und richtet sich in seiner Höhe nach der Restlaufzeit (< 1 Jahr; > 1 Jahr).

Ggf. kommen dazu noch Vorlauf/Nachlaufzinsen, falls die Ablöse mitten im Monat stattfindet, und nicht zum regulären Fälligkeitstermin statt findet (wird taggenau berechnet)

Eine evtl gezahlte Bearbeitungsgebühr behält die Bank ein.
 

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