Verbraucherschutz |
|
|
Verfasst am: 05.05.2003 18:43 |
|
|
Fehlen bei einem Verbraucherdarlehen wesentliche Angaben zum Kredit (z.B. pa-Zinssatz o.ä.) senkt sich der Zinssatz auf das gesetzliche Niveau von 4,0%. Was passiert allerdings, wenn der eff. Jahreszins von vornherein darunter liegt, wie bei den meisten Autobanken üblich? |
|
|
|
Verfasst am: 05.05.2003 19:29 |
|
|
dann gilt der niedrigere Zins |
|
|
|
Verfasst am: 05.05.2003 19:30 |
|
|
In diesem Fall wird der Kreditnehmer den Mund halten und den Vertrag nicht anfechten. |
|
|
|
Verfasst am: 05.05.2003 19:36 |
|
|
und was ist, wenn das KI den Vertrag anficht? :-) |
|
|
|
Verfasst am: 06.05.2003 07:55 |
|
|
Zum Anfechten braucht man einen Grund.
Irrtum ist wohl von Seiten des KI nicht möglich und das Verbraucherschutzgesetz schützt Verbraucher (wie der Name schon sagt) und nicht das KI auch hieraus besteht also keine Möglichkeit zur Anfechtung.
Also hat das KI keine Möglichkeit den Vertrag anzufechten. |
|
|
|