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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Insolvenz einer GmbH
 
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.07.2010 11:54
Bescheidene Frage an die Experten hier.
Wenn eine GmbH insolvenz wird
und die Firma nur das Stammkapital
in voller Höhe eingezahlt war (25 TEUR),
und die Verbindlichkeiten auf ingesamt 75 TEUR belaufen,
Wie bekommen die Gläubiger ihr Geld?

Vom Stammkapital über 25 TEUR wird man doch sich bedienen
da die Firma keinerlei Vermögen besitzt, oder?
Wenn der Geschäftsinhaber Eigentum hat
z.B Mietwonung oder Einfamilenhaus, wird dieses Objekt mit
einbezogen in die Vermögens- bzw.Insolvenzmasse?
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.07.2010 12:11
Das Privatvermögen wird von der Gläubiger nicht nicht angegriffen. Allerdings ist hier doch etwas Vorsicht zu geniessen. Es kommt drauf an wie schnell der Schulnder die Insolvenz anmeldet. Wenn er zu spät die Insolvenz meldet, kann er wegen Insolvenzverschleppung angeklagt werden und dann musst auch sein Privatvermögen (zumindest zum Teil) strafrechtlich an die Gläubiger ausgezahlt werden. Welche Höhe dies allerding ist weiß ich nicht.

Ansonsten, bei einer vorschriftmässigen Insolvenz ist das Privatvermögen gesetzlich vom Geschäftsvermögen zu trennen.
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.07.2010 12:15
ich kann lin nur zustimmen.
für die verbindlichkeiten der gesellschaft haftet den gläubigern nur das gesellschaftsvermögen
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.07.2010 12:34
Ok. Das ist soweit verständlich.
Das Stammkapital der GmbH ist das Haftungs-und Gesellschaftsvermögen in dem Fall, und die Gläubiger werden sich hiervon bedienen müssen.
Ist das ok?
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.07.2010 18:41 - Geaendert am: 13.07.2010 18:42
AG,GmbH Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

In deinem Fall würden die Gläubiger auf 50 TEUR sitzen bleiben und hätten pech.
OHG,E.K. = > Haftung mit Gesellschafts- und Privatvermögen.
KG=> Die Komplementäre haften gesamtschuldnerisch, die Kommanditisten bis zur Höhe ihrer Einlage.

Hat ein Kommanditist die Einlage nicht voll geleistet, haftet er gesamtschuldnerisch bis zur Höhe seiner Einlage.

GmbH & Co.KG => Komplementär ist die GmbH, sie haftet mit dem Gesellschaftsvermögen( Keine persönliche Haftung der Gesellschafter) und Kommanditist ist die KG, welche wieder nur bis zur Einlage haftet.

Aufgrund dieses Verbunds ist es eine Personenhandelsgesellschaft und wird im Handelsregister Abteilung A eingetragen.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.07.2010 21:24
Aufgrund dieser Haftungsbeschränkungen werden bei Krediten oft auch Bürgschaften von den Gesellschaftern verlangt, die somit eine Vollstreckung ins Privatvermögen ermöglichen. Die Banken sind da ja nicht ganz blöde ne ;)

Liebe Grüße,
Wiggle

-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt*

2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.07.2010 22:03
Es muss nicht zwingend heißen, dass sie auf 50 T€ sitzen bleiben.
Die 25 T€ sind die Stammeinlage, diese kann aber investiert werden. Spruch die GmbH kann davon z. B. auch direkt nach Gründung ein KfZ kaufen und Büroausstattung, und wie das dann so ist fallen diese Güter im Wert und, wenn dann die Insolvenz nach 10 Jahren vorliegt hat das alles nur noch einen Wert von 10 T€ dann bleiben die nach der Verwertung auf 65 T€ hängen.
Oder die Stammeinlage wurde wärend der Geschäftstätigkeit verfrühstückt dann bleiben die auf 75 T€ sitzen.
BeyazAtliPrens
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.07.2010 17:04
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110562777907&ssPageName=STRK:MESELX:IT
 

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