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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Tilgungstabelle bei Baufi ?
 
Timiiiiiii
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.06.2010 18:28
Moin an alle!

Ich frage mich gerade, ob es so eine Art Tabelle gibt, wo man sehen kann, wie lange die Tilgung einer Baufi (annuitätisch) bei verschiedenen Tilgungssätzen dauert... ?

Hat jemand sowas?

Also z.b. so:

Tilgungssatz 1% Laufzeit x Jahre
Tilgungssatz 2% Laufzeit y Jahre

Vielen Dank!
mondhaendler
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.06.2010 22:00
Ja,habe ich. Ist zwar von Wüstenrot, aber dürfte überall gleich sein. Hast du Fax?
Timiiiiiii
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.06.2010 23:13
nein, habe ich leider nicht :/

kannst du mir nich nur einige daten hier rein schreiben?

sagen wir z.b. für

1,2,3,4 % Tilgung ?
mondhaendler
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.06.2010 09:26
Das sind deutlich mehr Zahlen, als man denkt, da je nach Zinssatz auch die Laufzeit variiert.
Hast du denn ne Mail?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.06.2010 12:43 - Geaendert am: 29.06.2010 12:50
Wenn der Zinssatz 4,2 % während der ganzen Laufzeit gleich bleibt und der Tilgungssatz 1 % beträgt, ergibt sich eine Laufzeit
log(4,2+1) – log(1)
-------------------------- = 471,869 Monate = 39,32 Jahre
log (1,0035)

q´= 1+4,2/1200 = 1,0035


bei Tilgungssatz 2 %
log(4,2+2) – log(2)
-------------------------- = 323,823 Monate = 26,985 Jahre
log (1,0035)

bei Tilgungssatz 3 %
log(4,2+3) – log(3)
-------------------------- = 250,57 Monate = 20,88 Jahre
log (1,0035)

bei Tilgungssatz 4 %
log(4,2+4) – log(4)
-------------------------- = 205,4558 Monate = 17,12 Jahre
log (1,0035)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.06.2010 22:09
Ist die Lösung nicht in Ordnung?
ich08
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.07.2010 14:52
auch wenns mittlerweile etwas zu spät is:

übern daumen weg sinds:

1 % -> 33 Jahre
2 % -> 28 Jahre
3 % ->24 Jahre
4% -> 17 Jahre

diese richtwerte sollte man für die Prüfung im Kopf haben...
sind richtwerte für ein "normales" zinsniveau
bei aktuellem (niedrigem) Zinsniveau dauert das ganze natürlich länger... (warum muss ich jetz hoffentlich niemandem erklären)

es verlangt doch keiner in der prüfung, dass dus exakt ausrechnest... und auf der arbeit haste deinen computer...
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.07.2010 15:05
man kann sich mit der formel von Hermann eine super excel tabelle zusammenstellen..... die groben richtwerte sind meiner meinung nach total schlecht und ungenau.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.07.2010 18:04 - Geaendert am: 21.07.2010 19:50
Je höher die Zinssätze, desto höher sind die ersparten Zinsen, desto kürzer ist die Laufzeit.

Die Laufzeit kann man mit Hilfe der Formel und eines math. Taschenrechners ausrechnen, wenn man die log-Taste findet.
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.07.2010 19:01
wie gesagt....einfach eine excel tabbele erstellen ausdrucken...fertig... hat mir super geholfen in der mdl. prüfung.
ich08
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.07.2010 12:28
selbst zusammengeschriebenes im beratungsordner sieht man bei uns hier in der gegend bei der ihk total ungern...
gibt abzüge dafür...

da merk ichs mir lieber im groben..
auf der arbeit hab ich mein pc....

n baufi gespräch führst du in der bank ja auch nicht in 20 minuten?

nach 10-15 jahren endet eh die zinsbindung spätestens... und dann siehts wieder ganz anders aus...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.07.2010 13:13
Bei der örtlichen IHK bedeutet doch bei den Prüfer (Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter, Lehrervertreter).

Die IHK ernennt Mitarbeiter der Banken und der Berufsschule zu Prüfern.
Warum sollen diese Prüfer vorbereitete Tabellen negativ bewerten?
ich08
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.08.2010 10:23
uns ist es in der BS und im Betrieb so gesagt worden....
und wir sollten halt ungefähre kennzahlen für die prüfung im kopf ham...
warum müssten sie die fragen...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2010 09:00
Die Zinsbindungsfrist ist i.d.R. kürzer als die Laufzeit eines Baudarlehens. Deshalb kann man die Laufzeit nicht genau berechnen. Zudem werden Sondertilgungsrechte eingeräumt, die auch die Berechnung unmöglich machen, wenn sie in Anspruch genommen werden.
 

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