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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Mündliche Prüfung - Altervorsorge
 
cayman
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.06.2010 12:18
Hallo Zusammen,
demnächst steht die mündliche Prüfung an.
Dabei ist das Thema altervorsorge für mich noch schwer greifbar.
Was soll ich da in 20min erkären. das ist doch viel zu wenig zeit!!!
Sollte ich eher auf die Versorgungslücke oder die steigende Anzahl an Rentnern eingehen?
UND sollen bereits produkte abgeschlossen werden?

danke :-)
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.06.2010 12:35
Es kommt doch im ersten Moment auf deine Fragen an.
Was ist das Herzthema des Kunden? Was ist ihm wichtig.
So nur kannst du das Produkt erklären, wenn du damit auf seine für ihn wichtigen Themen eingehst.
Natürlich musst du zum Schluss das Produkt erklären, aber die Schwerpunkte setzt da der Kunde.
Bereite dich auf alles vor.

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.06.2010 15:52 - Geaendert am: 23.06.2010 15:52
Also ich hatte gestern Prüfung. Mein Hassthema Riester.
Mach dich auf jeden Fall auf produktspezifische Fragen gefasst.

Ich wurde zB auch gefragt, in welchen Aktien der Fonds GENAU investiert, und ob in der Sparphase ab 50 Jahren bei 70% Renten 30% Aktien auch die Möglichkeit besteht das in 100% Renten zu packen.
Außerdem wurde gefragt, ob man im Todesfall jemanden begünstigen kann, und ob derjenige dann auch die Zulagen bekommt.

Auf den Punkt Versorgungslücke ect. würde ich auf jeden Fall eingehen.

Gut wäre auch, wenn du nicht nur eine Riester auf Fonds anbietest, sondern auch von einer Versicherung oder viell sogar Riester-Bausparen.

Eine Beispielrechnung in den Unterlagen könnte ebenfalls von Nutzen sein.
Meine "Kundin" fragte mich, was sie denn dann am Ende monatlich rausbekommt... *ufff*

Und ob sie das monatlich bekommt, oder ob sie auch eine Kapitalauszahlung bekommen kann.

Hoffe das hilft dir ein bisschen weiter ;)

Viel Erfolg!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.06.2010 19:09 - Geaendert am: 23.06.2010 19:14
Während eine Lebensversicherung altruistisch ist, hat die Rentenversicherung eine egoistischer Ausrichtung. Riester- Verträge schließt man für sich selbst und nicht für andere ab. Deshalb braucht man keinen Begünstigten.

Man sollte klären, wer unmittelbar förderberechtigt ist. Nach meiner Meinung sollte man alle Möglichkeiten, der Riesterverträge nennen.
- zertifizierte Bankverträge
- zertifizierte Bausparverträge
- zertifizierte Verträge bei Rentenversicherungen
- zertifizierte Investmentsparverträge
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.06.2010 20:16
Ich denke, die Sache mit dem Todesfall war so gemeint, dass man den Riestervertrag bei Tod auf den Vertrag desEhegatten komplett, prämienunschädlich übertragen kann.

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.06.2010 10:02 - Geaendert am: 24.06.2010 10:04
Genau Technology... so war es gemeint.

In diesem konkreten Fall war die Kundin allerdings ledig und wollte wissen, ob der Begünstigte (ihr Lebensgefährte) dann nur das Guthaben, oder auch die Zulagen bekommt.
cayman
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.06.2010 10:07
Hm ok, dann sind ja jetzt alles geförderte produkte.
empfiehlt es sich auch von vornherein andere produkte auch mit zu erklären oder empfiehlt sich riester?

naja der wohnungsbau riester fällt ja weg falls man keine bude möchte odeR?
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.06.2010 10:28
Es kommt darauf an, was der Kunde will, bzw. was ihm wichtiger ist.
Hartz IV-Sicherheit oder, dass er eine Wahlmöglichkeit für die Auszahlung haben möchten.
Wenn du auf Riester hinaus willst, nenn erst den Namen davon relativ am Ende (wie auch bei den anderen Sachen), da viele nicht gut auf Riester zu sprechen sind und, weil viele nicht glauben, dass der Staat einem etwas schenkt. "Staat und Geldgeschenke für mich? Wollen Sie mich verar***?"
Mira91
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.06.2010 10:40
Ist ja im Prinzip auch so. :-D

Aber im Großen und Ganzen gebe ich rom Recht. Du merkst durch das Fragenstellen sehr gut auf was der Kunde Wert legt.

Wenn du Probleme hast, das zu verinnerlichen, was die Produkte aussagen, setz dich doch einfach mal mit einem Versicherungsexperten eures Hauses zusammen, lass dir Schaubilder geben und erklären.

Das hat mir sehr gut geholfen herauszufinden, wie ich Riester dem Kunden (in dem Falle Prüfer) am Besten erklären kann, ohne dass er daran etwas zu kritisieren hat oder nicht die Infos bekommt die er will.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.06.2010 13:56
Das macht mich traurig.
Man frägt nicht den gelernten Bankkaufmann um Rat, sondern den angelernten Versicherungsfachmann, der die der Riester-Verträge mit der geringsten Rendite verkauft.
Mira91
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.06.2010 15:05
Es geht ja auch nicht um die Riesterprodukte selbst, sondern wie man Sie am Besten dem Gegenüber erklärt. Natürlich sollte man dabei aber alle Produkte im eigenen Bankhaus kennen, dazu gehören nun mal die der Versicherungsgesellschaft selbst. Und über diese Produkte wissen eben die Angestellten der Versicherung am Besten Bescheid; u.U. sicher auch die Bankkauffleute, aber das kann man wohl kaum von jedem Berater verlangen, dass er alles in und auswendig kennt, dafür gibt es ja die Möglichkeit Fachleute zu Gesprächen hinzuzurufen. Oder etwa nicht?

Das heißt ja nicht, dass in solch einem Fall der Kunde auf jeden Fall ein schlechteres Angebot bekommt?
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.06.2010 17:04
Wenn er nur ihr Lebensgefährte ist, dann kann man den Vertrag aber nicht prämienunschädlich übertragen, dass geht nur bei Ehegatten, wenn jeder einen eigenen Vertrag hat.

In diesem Fall müsste der Freund die ganzen staatlichen Vorlagen zurückzahlen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.06.2010 18:49
Die Riesterförderung ist eine Zulagenförderung und keine Prämie. Somit ist das zulagenunschädliche Übertragen nur bei Eheleuten möglich.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.06.2010 11:32
Versorgungsberechtigte Kinder, sprich Kinder die Anspruch auf Waisen/Halbwaisenrente haben, können den Vertrag auch förderunschädlich bekommen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.06.2010 13:33 - Geaendert am: 27.06.2010 13:37
§ 97 EStG Übertragbarkeit
Das nach § 10a oder Abschnitt XI geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich seiner Erträge, die geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge und der Anspruch auf die Zulage sind nicht übertragbar.


Kinder des Verstorbenen, die noch Anspruch auf Kindergeld haben, können das angesammelte Guthaben auch in eine Waisenrente umwandeln.

Stirbt der Versicherte während der Ansparphase, kann das bis dahin gebildete Kapital auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden.

Alternativ erfolgt eine Auszahlung an die Erben. In diesem Fall müssen dann die Zulagen und die Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden.
 

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