Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 43
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Besteuerung von Kapitalerträgen
 
basti1987
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2010 14:53
Ein Kunde hat im November 2009 geheiratet und erfragt
ob sein neuer Sparerpauschbetrag über 1602 €
rückwirkend für das ganze Jahr 2009 berücksichtigt wird.
Wie ist da die Praxis? Was wird gemacht?

ich denke, in seiner veranlagung bekommt er zuviel gezahlte
KEST zurück. Oder nicht??
rom412
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2010 14:56
So weit ich weiß, wird der FSA rückwirkend auf das Jahr der Eheschließung erhöht
Apollondb
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2010 17:10
Na, wann werden denn Zinsen gutgeschrieben? In der Regel am Ende eines Jahres. Wenn der Kunde also im November 09 geheiratet hat, und bei euch den Freistellungsauftrag vor dem 31.12.09 geändert hat, wird dieser berücksichtigt.

Hat er es jedoch vergessen oder zu spät den FSA eingereicht, hat er pech gehabt.
Freistellungsaufträge dürfen nicht rückwirkend eingemeldet werden, sondern gelten nur für das Jahr, indem sie eingemeldet wurden.
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse