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Bereich Finanzwelt & Bankpraxis
Moderator: TobiasH
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AEVO-Prüfung
 
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.04.2010 10:09
Seit 01.09.2009 gilt eine neue Ausbilder-Eignungsverordnung. Demnach müssen ab diesem Zeitpunkt neu bestellte Ausbilder durch ein Zeugnis ihre berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachweisen.

Was heißt das genau und wie wird dies durchgeführt?

Rang: IPO

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Verfasst am: 23.04.2010 11:05 - Geaendert am: 23.04.2010 11:07
Dass heisst, Du als Ausbilder, benötigst den "Ausbilderschein". Diesen erwirbst Du mit dem Bestehen der Ausbildereignungsprüfung bei der IHK.
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2010 15:23
Hallo,

ich mache im Herbst auch den AdA unzwar im Crash Kurs. Würde mich schon ganz gern darauf vorbereiten.

Kann mir jemand Tipps geben und vllt. sogar Prüfungsfragen?

Würde mich sehr freuen..

Lg

Susi
 

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