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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Lastschriftrückgabe mangels Deckung
 
Baschtii
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.04.2010 14:28
Moiiin,

hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Wir als Sparkasse belasten den Kunden für jede Latschriftrückgabe mangels Deckung eine "Benachrichtigungsgebühr" von 2,50€ inkl. Porto. Jetzt beschwert sich ein Kunde und sagt, dass lt. BGH-Urteil blablabla keine Gebühren belastet werden dürfen.
Ich bin der Meinung, dass lt. den neuen PSD da irgendwas neues festgelegt wurde. Kann mir da jemand weiterhelfen? Ist dies nun legitim oder nicht ?!
bekru84
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.01.2011 14:49
In unsrer lokalen Zeitung stand darüber jetzt mal ein Artikel. Zitat: "Banken dürfen von Kunden keine Benachrichtigungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschriften verlangen.". Hier hat die Verbraucherzentrale Sachsen gegenüber der Sparkasse Meißen Recht bekommen. Diese kann aber wohl noch gegen das Urteil Berufung einlegen.
Wir belasten die Gebühr allerdings auch noch. Scheinbar haben sich bei uns noch nicht allzuviel Kunden deswegen beschwert.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2011 16:06
Egal was das Urteil sagt, aber wenn ein Kunde nicht für ausreichend Deckung auf seinem Konto sorgt, dann muss er diese Pille eben schlucken. Ich bezahle auch ne Strafe, wenn ich mit Irgendwas im Rückstand bin oder ich in ne Polizeikontrolle komme und mein PA ist abgelaufen.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2011 17:52
Diese Gebühren sind unzulässig!
Man muss den Kunden eine Mitteilung zukommen lassen, jedoch darf man ihm nur die Portogebühren in Rechnung stellen.

Die Bank bekommt doch schon 3€ von der 1. Inkassostelle für Nichteinlösung der LS als Bearbeitungsgebühr.
Rücklastschriften mangels Deckung macht die maschinelle Disposition.

Schon dreist, wie manche kleinen Banken noch Geld kassieren wollen.
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2011 18:45
Technology hat Recht, die Gebühr darf man nicht mehr verlangen. Bei mir hat sich ein Kunde sogar die Portogebühren reklamiert und mit BGH-Urteil versucht zu argumentieren, aber zum Glück ohne Erfolg...
 

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