Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 36
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben)
 
Princess84
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.04.2003 11:38
Hallo Zusammen!

Brauche dringend eure Hilfe.
Habe das Gefühl ich blicke gar nicht mehr durch.
Bei den Werbungskosten ist der Pauschbetrag 1044 EUR, den ich auf jeden Fall abziehen kann. Das ist soweit klar.
Aber wie sieht das bei den Sonderausgaben aus?
Als Rentenversicherungspflichtiger kann ich höchstens 3068 EUR abzüglich 16% des Arbeitslohns ansetzen?
Dann kann ich ja praktisch nie was ansetzten, oder??? Glaube ich hab da en Denkfehler drin.
Bitte helft mir. DANKE!!!!!!
Magic
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.04.2003 11:59
Nein, da ist kein Denkfehler.

Ich bekomme das jetzt nicht mehr mit den korrekten Beträgen hin, aber wenn Du Normal Rentenversichert bist und ein EInkommen ab ca. 1.000,-- € Netto hast, dann sind Deine Rentenversicherungsbeiträge höher als der Höchstbetrag den Du abziehen kannst.

Damit machen zusätzliche Vorsorgeaufwendungen z.B. Renten oder Lebensversicherungen auch nur bei Leuten Sinn, die nicht gesetzlich Rentenversichert sind.

Kann man ganz leicht anhand des Steuerbescheides vom Finanzamt überprüfen. Egal wie viel man an Vorsorgeaufwendungen hat, es wird nur ein bestimmte Betrag berücksichtigt und der wird in der Regel durch die RV-Beiträge erreicht.
Princess84
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.04.2003 14:22
Aber was hat das genau mit diesen 16% auf sich? Kann mir das jemand sagen? Das verstehe ich nicht.
Magic
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.04.2003 15:18
Wenn mich nicht alles täuscht brauchst die 16% nur bei Personen mit Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit.
Bei Denen wird der Vorwegabzug 3.086,.. (bzw. 6.136) pauschal um 16% der EInnahemn aus nicht selbständiger Arbeit gekürzt.
Princess84
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.04.2003 18:07
Hm, ach so ist das. Dann bin ich der Sache ja schon mal näher :-) Vielen Dank!!!!!
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse