Pfändung bei Rentner |
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Verfasst am: 16.02.2010 14:30 |
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Ein Rentner zieht in Heimat und beabsichtigt nicht zurückzukommen.
Er bezieht eine monatliche Rente von 550 EUR. Er hat ein Kredit bei der Bank.
Kunde zahlt nicht mehr zurück. Wie verhält sich jetzt die Bank?
Kann die Rente denn in dieser Höhe überhaupt gepfändet wird? |
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Verfasst am: 16.02.2010 15:54 - Geaendert am: 16.02.2010 18:30 |
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Wenn die Rentengutschriften nicht abgehoben werden, werden sie zum Vermögen und können somit im nächsten Monat gepfändet werden. |
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Verfasst am: 16.02.2010 16:00 |
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gilt beim renten nicht auch diesen unpfändbaren anteil? |
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Verfasst am: 16.02.2010 17:35 - Geaendert am: 16.02.2010 17:54 |
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Welcher Teil der Rente pfändbar ist, richtet sich nach den so genannten Pfändungsfreigrenzen, die in der Zivilprozessordnung festgelegt sind.
Wenn die Rente auf ein Bankkonto des Rentners/der Rentnerin überwiesen wird, ist auch das Guthaben auf dem Konto pfändbar.
Aber:
Sobald das Guthaben anwächst, ist es pfändbar. |
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Verfasst am: 16.02.2010 17:44 |
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Die 7 Tage Regelung ist veraltet.
Mittlerweile ist die Rente solange unpfändbar bis wieder neue Rente eingeht! |
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Verfasst am: 16.02.2010 21:33 |
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aber die 7 Tage-Regel gilt doch noch für Sozialleistungen usw. oder ??? |
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Verfasst am: 17.02.2010 09:06 |
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meines wissens nach ja,
nicht umsonst rennen bei uns am monatsanfang soviele kunden mit pfändungen bei uns die bude ein |
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Verfasst am: 17.02.2010 16:19 |
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Hab mich falsch ausgedrückt. Die 7 Tage Regel existiert zwar noch, findet bei uns in der Praxis jedoch keine Beachtung.
Der Kunde könnte ja einen Pfändungsschutz beantragen.
Damit ist er laut BGH einem Arbeitnehmer gleichgestellt.
Das reduziert den Verwaltungsaufwand.
Außerdem heben die meisten eh alles auf einmal ab! |
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