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SCHUFA-Eintrag bei Karten missbrauch durch Bevollmächti
 
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.01.2010 20:11
Wenn ein Bevollmächtigter mit seiner EC-Karte Missbrauch betreibt, folgt dann darauf ein SCHUFA-Eintrag? Wenn ja, für wen?
Danke im Voraus für die Antwort(en).

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 31.01.2010 20:45
Ich schätze mal für den bevöllmächtigten Karteninhaber!
Wäre ja irrsinig dem Kontoinhaber einen Schufa- Eintrag zu verpassen obwohl er nichts gemacht hat oder ?

Der Schufa Eintrag lautend auf Missbrauch von Ec- Larten geht auf das Konto des bevollmächtigten ;)
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.01.2010 21:05
Ja das wäre auch logisch und es ist bestimmt auch so aber wer weiß, was in Deutschland wieder für Gesetze herrschen ;)
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.02.2010 15:13
Aber ist EC Karten Mißbrauch nicht eine Straftat ? steht sowas in der Schufa ?
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.02.2010 18:49
Frage mich auch. Gibt es einen Schufa Eintrag EC-Karten Missbrauch. Genau genommen gibt es ja nichtmals mehr EC-Karten....aber egal.
Kartenmissbrauch habe ich noch nie in der Schufa gesehen.
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.02.2010 19:14
Ja ihr habt Recht... Ich meine die fristlose Kündigung des Kontos wegen Kartenmissbrauch. Dies steht in der SCHUFA.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.02.2010 22:04 - Geaendert am: 01.02.2010 22:07
Der Kontoinhaber wird ja angemahnt und der Kontoinhaber wird ja gekündigt und somit erhält auch er den Schufa Eintrag.
Dem KI gegenüber hafttet er alleine für die Verbindlichkeiten.
So lange die Bank kein Verschulden am Missbrauch trifft, hat sie damit erstmal ncihts zu tun.
Privatrechtlich kann der Kontoinhaber natürlich den Schaden gegenüber dem Missbrauchmenschen geltend machen aber die Bank hat damit nichts zu tun.

Kommt ja auch auf die Art das Kartenmissbrauchs an.
Trifft dem Kontoinhaber keine Schuld wird ihm der Schaden wohl ersetzt werden und es wird zu keiner Kontokündigung kommen. Z. B. wegen einer Dublette.

Verfügt aber einfach nur ein Bevollmächtigter das Geld, ist das Pech für den Kontoinhaber.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.02.2010 09:41
Natürlich haftet der Vollmachtgeber vollumfänglich für den Bevollmächtigten.

Wen er bevollmächtigt ist ja seine Sache, muss er halt den Richtigen auswählen, falls nicht, Pech gehabt.
.........daher können ja auch Minderjährige Bevollmächtigte sein, alles nur ein Problem des Vertretenen.

Der Schufa-Eintrag wird regelmäßig die Kontenkündigung seitens der Bank sein.
 

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