Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 40
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Schulbücher bezüglich KV-Beiträge falsch?
 
Apollondb
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.01.2010 21:40
Wir wiederholen gerade das Thema KV-Berechnung beim Gehalt.
Und zwar bin ich auf ein Problem in unseren Büchern gestoßen:

Bsp: KV-Satz 14,6%
Berechnung Arbeitnehmeranteil: 14,6:2 +0,9= 8,2%

Das kann doch aber nicht sein, da der KV-Beitrag doch schon in den 14,6% enthalten ist.

Meiner Meinung nach müsste man doch so rechnen: 14,6-0,9 :2 +0,9= 7,75%

Wäre nett, wenn das mal jemand aufklären kann.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.01.2010 22:17 - Geaendert am: 29.01.2010 22:26
Die Berechnung der Beiträge wurde in der Vergangenheit immer wieder geändert. Wie will ein Schulbuch aktuell sein?

Der Sonderbeitrag in Höhe von 0,9% geht künftig im einheitlichen Beitragssatz auf. Berechnungsweise: Vom einheitlichen Beitragssatz werden vorab 0,9% abgezogen - die verbleibenden Beitragssatzpunkte anschließend durch zwei geteilt. Dem Arbeitnehmeranteil werden dann die 0,9% hinzugerechnet (ab 01.01.2009 gültiger §249 Abs. 1 SGB V).

Quelle:
http://www.lohn-info.de/krankenversicherung.html

§ 249 Sozialgesetzbuch 5. Buch
Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtiger Beschäftigung.
(1) Bei versicherungspflichtig Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 13 trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge des Mitglieds aus dem Arbeitsentgelt nach dem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatz; im Übrigen tragen die Beschäftigten die Beiträge.

Quelle:
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/249.html
Apollondb
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.01.2010 22:25
Dankeschön, ich wusste doch, dass ich recht habe!
Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass komplette Schulbücher einfach nicht nach Fehlern kontrolliert werden.

Sowas ist doch oberpeinlich.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.01.2010 22:28 - Geaendert am: 30.01.2010 14:44
Ein Schulbuch, das 2008 aufgelegt wurde, wird i.d.R. die Neuerungen 2009 und 2010 nicht berücksichtigen können.
Apollondb
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.01.2010 22:34
Ja, aber als ich unserem Lehrer erklärt habe, wie es richtig geht, hat er nur gemeint, meine Berechnung sei falsch.

Da frage ich mich doch nur, wieso es uns falsch beigebracht wird?!
Wenn so eine Aufgabe in der Abschlussprüfung drankommen würde, würden wir ja die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung falsch haben.

Normalerweise müssten Lehrer doch auf dem neusten Stand sein. Es kann doch nicht sein, dass den ganzen Auszubildenden in der Region um Köln diese Berechnung falsch beigebracht wird.
rrathner
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.01.2010 11:17
Dann überzeugen Sie doch Ihren Lehrer mit ihrer Gehaltsabrechnung!

Es kann schon mal sein, dass ein Lehrer in einem Punkt nicht auf dem laufenden ist.

Aber nicht übertreiben: die "ganzen Auszubildenden in der Region um Köln" sind davon bestimmt nicht betroffen!

Die aktuellen Beitragssätze: Krankenversicherungsbeitrag: 14 % zzgl. Arbeitnehmer-Sonderbeitrag von 0,9 %
und ganz aktuell:einige Krakenkassen werden Zusatzbeiträäge erheben, die der Versicherte allein tragen muss, das kann auch noch nicht in einem Lehrbuch stehen!
 

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse