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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Zinserstattung bei Annuität
 
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.01.2010 11:59
gibt es eine Formel, beim dem ich die Zinserstattung beim Annuitätendarlehen berechne. Angenommen Kunde hat erbt eine große Geldsumme und möchte seine Baufi ablösen.
Beim normalen Ratenkredit kenn ich die Formel
ZE = RL * (RL+1) / GL * (GL+1) * laufzeitabhängige Zinsen

wie ist es bei der Annuität??
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2010 14:43 - Geaendert am: 16.01.2010 15:44
Die Bank verlangt Vorfälligkeitsentschädigung.
Der Zinsmargenschaden entspricht dem entgangenen Nettogewinn aus dem vorzeitig abgelösten Darlehen.
Dabei ist von der Differenz zwischen
• den vereinbarten Darlehenszinsen und
• den Zinssatz für Pfandbriefe auszugehen.

Diese Differenz ist um Beträge für
• das entfallende Risiko aus dem abgelösten Darlehen und
• den ersparten Verwaltungskosten während der Darlehenslaufzeit zu kürzen.

Der Endbetrag ist wiederum auf den Zeitpunkt der Vorfälligkeitsentschädigung mit dem zuvor gewählten Kapitalmarktzinssatz abzuzinsen.
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.01.2010 16:07
danke für die ausführliche Antwort Hr.Herrmann.

Bei unsere Bank werden die normalen Konsumentenkredite/Privatkredite als Annuitätendarlehen gewährt.
Können Sie mir vielleicht als Rechenbeispiel verraten wie die Zinserstattung erfolgt mit fiktiven Werten die Sie selbst bestimmen. Dann verstehe ich das ganz bestimmt besser.. Oder mein Vorschlag:
Nettokredit z.B 15.000 EUR, Zinsen 8,9% p.a. Bearbeitungsgeb. 3%, Laufzeit 60 Monate
Kunde wünscht Ablösung nach 15 Monate.
Wäre sehr hilfreich.....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2010 17:58 - Geaendert am: 16.01.2010 18:07
Wenn Zinsen in Form eines Disagios im Voraus bezahlt wurden, ist eine Rückerstattung üblich.
Erstatten Banken die bereits berechneten Bearbeitungsgebühren zeitanteilig zurück?

Weitere Informationen unter:
http://news.iff-hh.de/media.php?t=media&f=file&id=2421
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.01.2010 01:06
nein. Bearbeitungsgebühren werden nicht erstattet.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2010 10:09
Somit muss der Kunde die Restschuld zurückzahlen, wenn er rechtzeitig gekündigt hat.
 

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