Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 38
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Freistellungsauftrag bei Gemeinschaftskonten.
 
Apollondb
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.01.2010 16:57
Grundsätzlich kann ein Freistellungsauftrag ja nicht erteilt werden, es sei denn, Kontoinhaber ist ein Ehepaar.

Die Frage die ich mir nun stelle ist, kann ein Ehepartner alleine den Freistellungsauftrag überhaupt alleine ändern?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.01.2010 17:20
Gemeinsam veranlagte Ehepaare müssen Freistellungsaufträge gemeinsam ändern.
Apollondb
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.01.2010 17:23
Ahh stimmt ja. So oft in der Praxis schon gemacht, dass beide Unterschriften vorhanden sein müssen.

Ich danke Ihnen Hermann. Merci Beaucoup.
Irinchen
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.01.2010 12:17
Die erste Aussage hab ich aber jetzt nicht verstanden.
Ein FSA kann nur gemeldet werden wenn der KOntoinhaber ein Ehepaar ist??
Sandro88
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.01.2010 16:49
Die Aussage, dass ein gemeinsamer Freistellungsauftrag nur gestellt werden kann, wenn der Kontoinhaber ein Ehepaar ist, stimmt nicht. Das ist nonsense.

Wie von Herrn Herrmann bereits erwähnt, muss das Ehepaar gemeinsam veranlagt sein, um einen gemeinsamen Freistellungsauftrag zu stellen.

Es gibt auch Ehepaare, die einzeln veranlagt sind. (= Einzel-Freistellungsauftrag)
Irinchen
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.01.2010 17:21
Dacht ich mir doch..
Wäre grade das erste mal dass ich erlebe dass NUR ehepaare FSA‘s stellen dürfen.. :-)
Apollondb
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.01.2010 20:37 - Geaendert am: 12.01.2010 20:40
Das ist kein nonsense, lesen lernen. Beim Gemeinschaftskonto kann nur bei einem Ehepaar ein Freistellungsauftrag ersteilt werden für dieses Konto bei gemeinsamer Veranlagung. Geschwister mit einem Gemeinschaftskonto können keinen erteilen.
Das Thema heißt Gemeinschaftskonto und nicht Einzelkonto und Einzelveranlagung.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.01.2010 22:33
Auch Gemeinschaftskonto, bei denen es sich nicht um Ehepaare handelt, können Freistellungen vorgenommen werden. Z.B. Vereinskonten, Gbr-Konten .... wenn Sie eine Befreiung vom Finanzamt haben.


PS: Müssen nicht immer beide Unterschriften (bei Ehepaaren) auf den FSA, egal welche Veranlagung vorliegt? Ich denke schon.
Apollondb
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.01.2010 23:13 - Geaendert am: 12.01.2010 23:13
Nein, wenn ein Ehepaar einzeln veranlagt ist, bedarf es nur seiner Unterschrift.
Irinchen
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.01.2010 09:22 - Geaendert am: 13.01.2010 09:25
Apollondb:
Ja, das stimmt. Ich habe bei der Aussage die Überschrift im Thema nicht berücksichtigt.- SORRY!

(Aber hättest du in dem Satz ja trotzdem nochmal dazuschreiben können, um Missverständnisse zu vermeiden. Man schaut sich leider selten das Thema nochmal an wenn man die eigentliche Frage durchliest.. ;))
Sandro88
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.01.2010 09:39
Wenn ich nicht lesen könnte, dann wäre ich hier nicht aktiv.

Das Problem wurde nicht klar ausgedrückt bzw. so geschildert, dass man es auf mehrfache Weise auslegen konnte.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.01.2010 08:52
Vereine können keine Freistellungsaufträge erteilen. Sie müssen Freistellungsbeschiede des Finanzamtes vorlegen.
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse