Freistellungsauftrag bei Gemeinschaftskonten. |
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Verfasst am: 11.01.2010 16:57 |
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Grundsätzlich kann ein Freistellungsauftrag ja nicht erteilt werden, es sei denn, Kontoinhaber ist ein Ehepaar.
Die Frage die ich mir nun stelle ist, kann ein Ehepartner alleine den Freistellungsauftrag überhaupt alleine ändern? |
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Verfasst am: 11.01.2010 17:20 |
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Gemeinsam veranlagte Ehepaare müssen Freistellungsaufträge gemeinsam ändern. |
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Verfasst am: 11.01.2010 17:23 |
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Ahh stimmt ja. So oft in der Praxis schon gemacht, dass beide Unterschriften vorhanden sein müssen.
Ich danke Ihnen Hermann. Merci Beaucoup. |
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Verfasst am: 12.01.2010 12:17 |
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Die erste Aussage hab ich aber jetzt nicht verstanden.
Ein FSA kann nur gemeldet werden wenn der KOntoinhaber ein Ehepaar ist?? |
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Verfasst am: 12.01.2010 16:49 |
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Die Aussage, dass ein gemeinsamer Freistellungsauftrag nur gestellt werden kann, wenn der Kontoinhaber ein Ehepaar ist, stimmt nicht. Das ist nonsense.
Wie von Herrn Herrmann bereits erwähnt, muss das Ehepaar gemeinsam veranlagt sein, um einen gemeinsamen Freistellungsauftrag zu stellen.
Es gibt auch Ehepaare, die einzeln veranlagt sind. (= Einzel-Freistellungsauftrag) |
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Verfasst am: 12.01.2010 17:21 |
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Dacht ich mir doch..
Wäre grade das erste mal dass ich erlebe dass NUR ehepaare FSA‘s stellen dürfen.. :-) |
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Verfasst am: 12.01.2010 20:37 - Geaendert am: 12.01.2010 20:40 |
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Das ist kein nonsense, lesen lernen. Beim Gemeinschaftskonto kann nur bei einem Ehepaar ein Freistellungsauftrag ersteilt werden für dieses Konto bei gemeinsamer Veranlagung. Geschwister mit einem Gemeinschaftskonto können keinen erteilen.
Das Thema heißt Gemeinschaftskonto und nicht Einzelkonto und Einzelveranlagung.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. |
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Verfasst am: 12.01.2010 22:33 |
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Auch Gemeinschaftskonto, bei denen es sich nicht um Ehepaare handelt, können Freistellungen vorgenommen werden. Z.B. Vereinskonten, Gbr-Konten .... wenn Sie eine Befreiung vom Finanzamt haben.
PS: Müssen nicht immer beide Unterschriften (bei Ehepaaren) auf den FSA, egal welche Veranlagung vorliegt? Ich denke schon. |
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Verfasst am: 12.01.2010 23:13 - Geaendert am: 12.01.2010 23:13 |
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Nein, wenn ein Ehepaar einzeln veranlagt ist, bedarf es nur seiner Unterschrift. |
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Verfasst am: 13.01.2010 09:22 - Geaendert am: 13.01.2010 09:25 |
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Apollondb:
Ja, das stimmt. Ich habe bei der Aussage die Überschrift im Thema nicht berücksichtigt.- SORRY!
(Aber hättest du in dem Satz ja trotzdem nochmal dazuschreiben können, um Missverständnisse zu vermeiden. Man schaut sich leider selten das Thema nochmal an wenn man die eigentliche Frage durchliest.. ;)) |
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Verfasst am: 13.01.2010 09:39 |
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Wenn ich nicht lesen könnte, dann wäre ich hier nicht aktiv.
Das Problem wurde nicht klar ausgedrückt bzw. so geschildert, dass man es auf mehrfache Weise auslegen konnte. |
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Verfasst am: 15.01.2010 08:52 |
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Vereine können keine Freistellungsaufträge erteilen. Sie müssen Freistellungsbeschiede des Finanzamtes vorlegen. |
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