Kündigung von Spareinlagen /Vorschuss zinsen |
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Verfasst am: 14.12.2009 20:18 |
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Hallo alle miteinander.
Wenn ich am 17.3.2009 mein Sparguthaben kündige (3-monate), erhalte ich die Auszahlung am 17.6.2009 oder am 18.6.2009 vorschusszinsfrei ? wo steht das genau geregelt ?
Zinsen sind ja nach der kapitalisierung 2 monate lang vorschusszinsfrei.... gilt das nur für Spareinlagen, die am Ende des Jahres kapitalisiert werden ?? Also immer der Januar, Februar ? |
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Verfasst am: 14.12.2009 21:05 - Geaendert am: 14.12.2009 21:18 |
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17.6.
Bei Festgeld wird direkt der erste Tag verzinst. Die Zinsen werden bei Fälligkeit gutgeschrieben.
Und ja, du kannst 2 Monate nach Fälligkeit über deine Zinsen verfügen, musst allerdings den aktuellsten Kontoauszug vorlegen, auf dem die Auszahlung vermerkt wird.
Nehmen wir an, du legst einen Betrag vom 21.3 bis 21.6 für drei Monate an. Dann ist der erste verzinste Tag der 21.3 und der letzte der 20.6. Zinsgutschrift ->>> 21.6 Da die Bank am Tag der Fälligkeit ja nicht mit dem Geld arbeiten kann, wird das so geregelt.
Du hast so oder so 90 Tage, nur wird mit der 1 Tag vor Fälligkeit Gutschrift geregelt, dass du auch wirklich die Zinsen auf dem Konto hast. |
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Verfasst am: 14.12.2009 21:19 |
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vielen Dank für die schnelle Antwort. Allerdings meinte ich nicht ein Festgeld. es sollte sich um ein ganz normales Sparkonto handeln (3-monatige kündigungsfrist.)trotzdem ist es der 17.6 oder ?ich habe nämlich aus dem buch von Grundmann und Rathern folgendes gelesen:" Die Berechnung der Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag der Kündigung folgenden Tag."Demnach wäre es der 18.6 |
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Verfasst am: 14.12.2009 21:24 |
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allerdings kann ich diesen Auszug in keinen ABG‘s finden ??? |
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Verfasst am: 14.12.2009 22:26 - Geaendert am: 14.12.2009 22:27 |
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Achso. Natürlich würde die Kündigungsfrist erst am folgenden Tag nach der Kündigung gelten.
Bin vom Festgeld ausgegangen. |
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Verfasst am: 14.12.2009 22:59 |
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Dann wäre es doch der 18.6 oder?wo finde ich das in den agbs? |
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Verfasst am: 14.12.2009 23:07 |
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In der Formelsammlung für die scjhriftliche Abschlussprüfung kann man Folgendes lesen:
Die Berechnung der Kündigungsfrist beginnt mit dem auf den Tag der Kündigung folgenden Tag. |
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Verfasst am: 15.12.2009 19:44 |
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also ist der 17. doch richtig ? |
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