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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Aufgabe mit Anlagevermögen anfechten???
 
VanyGM
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2009 13:54
Hey Leute kann man nicht die Aufgabe wo man das Anlagevermögen errechnen sollte anfechten? weil da stand zwar Wertpapiere jedoch leider nicht ob des Anlagevermögens oder Umlaufvermögens!
Und bitte keine doofen Antworten!!!!!
Danke :-*
googlehupf
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2009 14:02
Hey,

nein leider nicht. BIlanzen von Nichtbanken sind nach steigender Liquidität auf der Aktivseite geordnet. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind nach Bargeld sehr liquide. Daher lässt sich genau sagen, dass diese dem Umlaufvermögen und nicht dem Anlagevermögen zuzuordnen sind.
Srry..
VanyGM
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.12.2009 10:28
Danke für deine Antwort! War wohl zu nervös hab es leider überlesen das es sich um ein Unternehemen handelt, macht aber natürlich sinn wenn es um Bilanzanalyse geht....
LG
ChrisXX87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.12.2009 12:25
Anfechten kannst du prinzipiell alles ;-)
 

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