Bankgeheimnis |
|
|
Verfasst am: 26.11.2009 19:28 |
|
|
Hey mal eine Frage zum Bankgeheimnis. Ausküfte dürfen bei Privatkunden ja grundsätzlich nur an den Kontoinhaber oder an Bevollmächtigte erteilt werden.
Jetzt nehmen wir mal an die liebe Omi eröffnet auf den Namen des Enkels ein Konto. Der Enkel ist damit Kontoinhaber. Der Enkel (unter 18) geht jetzt zu seiner Bank und fragt nach, ob er noch weitere Sparbücher in diesem Haus hat.
Darf die Bank Auskunft geben obwohl er Minderjährig ist? Aber er ist ja Kontoonhaber und in unseren AGBs steht nichts drin das Minderjährige vom Auskunftsrecht ausgeschlossen sind.
Dabei ist mir auch aufgefallen, dass meine Bank auch z.B. 5 Jährige anschreibt wenn etwas fällig wird.
Mir hat eine Kollegin erklärt: Infos an Minderjährige grundsätzlich ja, wenn sie Kontoinhaber / Sparbuchinhaber etc sind, Verfügungen nein.
Ist das echt so? |
|
|
|
Verfasst am: 26.11.2009 19:47 |
|
|
Beschränkt Geschäftsfähige (7-17 Jahre) können im üblichen Rahmen des Taschengeldes (Taschengeldparagraph) über ihre Konten verfügen. Auskunft kannst du ihnen auch geben. Spricht ja nichts dagegen. Ist halt blöd gelaufen für die Omi. |
|
|
|
Verfasst am: 26.11.2009 19:52 |
|
|
hm.. sowas dachte ich mir schon. Weil manchmal fragen die Kunden ja auch nach einem Finazstatusdruck, also um alle Einlagen auf einem Zettel zu haben.
Tja dann bleibt wohl nur auf eigenen Namen anlegen und seinen eigenen Freistellungsauftrag damit zu belasten um auf Nummer sicher zu gehen. |
|
|
|