Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen |
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Verfasst am: 11.11.2009 14:17 |
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Ich habe eine Frage zur Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensverträgen.
Muss der Darlehnsnehmer die Widerrufsbelehrung zwingend utnerschreiben?
Vorgeschrieben ist bei de Belehrung aut § 355 BGB die Textform und bei dieser Formvorschrift ist eine Unterschrift ja nicht vorgeschrieben.
Für eine Antwort bedanke ich mich schon einmal im Voraus!! |
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