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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
 
fabio
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.11.2009 14:17
Ich habe eine Frage zur Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensverträgen.
Muss der Darlehnsnehmer die Widerrufsbelehrung zwingend utnerschreiben?
Vorgeschrieben ist bei de Belehrung aut § 355 BGB die Textform und bei dieser Formvorschrift ist eine Unterschrift ja nicht vorgeschrieben.
Für eine Antwort bedanke ich mich schon einmal im Voraus!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.11.2009 14:29 - Geaendert am: 11.11.2009 14:38
Die Textform bezieht sich auf die Form des Widerrufs durch den Kreditnehmer.
Üblicherweise erfolgt die Widerrufsbelehrung in Schriftform.

weiteren Informationen unter:
http://www.iyotta.de/index.php/unternehmensfuehrung/rechtliches/verbraucherrechte/231-unternehmensfuehrung-verbraucherrechte/417-widerrufsrecht-widerrufsbelehrung.html

Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter „Ende der Widerrufsbelehrung“ oder durch die Wörter „Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)“ zu ersetzen.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb-infov/anlage_2_24.html
 

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