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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

erledigt
 
Elorius
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.11.2009 18:57 - Geaendert am: 17.11.2009 22:46
hat sich erledigt

danke
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2009 19:02 - Geaendert am: 10.11.2009 19:12
Das Eigenkapital muss vorher eingezahlt worden sein, z. B. auf das Bankkonto.
Somit wird die Maschine durch Banküberweisung bezahlt

Ob die Abschreibung auf 10 Jahre möglich ist, darüber gibt die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums Auskunft.
Die meisten Großmaschinen werden auf 13 Jahre abgeschrieben.

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_308/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Betriebspruefung/005.html
TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 10.11.2009 19:36 - Geaendert am: 10.11.2009 19:36
Danke @Herrmann
Elorius
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.11.2009 20:29
jap, danke dir auch ;)

es heißt also sobald einmal min. 50.000 eingezahlt wurden, ist es theoretisch egal wenn bei 100.000 nach 10 jahren reintheoreitisch nichts mehr übrig bleiben würden
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.11.2009 16:08
Ein Unternehmen kauft sich nur dann eine Maschine, wenn diese Maschine neben ihren Einsatz auch noch einen Gewinn erwirtschaftet. Somit ist das Eigenkapital am Ende der Nutzung höher als bei der Anschaffung.
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.11.2009 16:25
Bei deutschen Kapitalgesellschaften besteht aber die Nachschusspflicht, dementsprechend muss das Stammkapital im Insolvenzfall greifbar sein. Ist es für den Gründungsakt einmal einbezahlt und wird verbraucht dann muss es durch die Gesellschafter nachgeschossen werden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.11.2009 18:20 - Geaendert am: 11.11.2009 18:22
Die Aktiengesellschaften gehören auch zu den Kapitalgesellschaften. Muss ein Aktionär nachschießen?

GmbHG § 26 Nachschusspflicht
(1) Im Gesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, daß die Gesellschafter über den Betrag der Stammeinlagen hinaus die Einforderung von weiteren Einzahlungen (Nachschüssen) beschließen können.
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.11.2009 10:09
Moment, ich rede nicht von "weiteren Einschüssen". Ähnlich verhält es sich ja mit im HGB geregelten Personengesellschaften. Wenn diese den Nachweis erbringen eingezahlt zu haben sind sie nicht mehr haftbar. Aber im Falle der Kapitalgesellschaft muss die Einlage ja für den Insolvenzfall greifbar sein. Die Praxis schaut aber nicht so Lehrbuchmäsig aus, denn da werden mal GmbH‘s mit Kundengeldern gegründet ohne das diese der Gesellschaft überlassen wurden, denn es muss lediglich durch einen Kontoauszug und ein Schreiben der Bank beim Notar glaubhaft gemacht werden, wem das Geld gehört sieht ja keiner.

Aber wenn jetzt der Insolvenzfall eintritt muss die Stammeinlage ja greifbar sein, ist sie das nicht weil damit das operative Geschäft bestritten wurde, so sind die Gesellschafter zum Nachschuss verpflichtet und bei einer AG verhält es sich genau so. Klar das so etwas nicht bei DAX30 Unternehmen vorkommt, aber es gibt mehr als genug 5-Mann-AG‘s für die das normal ist.
 

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