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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Lohnsteuer beim Geschäftsführer
 
JJ_OB
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.10.2009 15:05
eine banale Frage, stehe auf´m Schlauch.

Herr Mustermann gründet eine GmbH und bestellt sich zum Geschäftsführer.
Seine Betriebseinnahmen werden doch ab einen bestimmten Umsatzerlös mit der Körperschaftssteuer besteuert. Glaube mit 15% jetzt? Richtig?
Und sein eigenes Einkommen was zu in sein Haushalt fließt, wird doch auch besteuert nach seinen persönlichen Einkommensteuersatz, oder vertue ich mich da??
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.10.2009 15:18
Der Geschäftsführer ist Angestellter der Kapitalgesellschaft und unterliegt der Lohnsteuer, nicht der Körperschaftssteuer.

Bekommt er als Gesellschafter seinen Anteil am Gewinn, unterliegt der der Köperschaftssteuer von 15%.
JJ_OB
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.10.2009 15:28
Herr Rathner,

ist die Körperschaftsteuer generel abzuführen, unabhängig von der Höhe der Einnahmen des Betriebs?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.10.2009 19:47
Die GmbH muss den Gewinn mit 15 % KöSt besteuern, egal ob der Gewinn ausgeschüttet oder thesauriert wird.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.10.2009 21:33
@JJ_OB

Es geht um den Gewinn bei der KöSt, nicht um die Einnahmen des Betriebes.
 

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