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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Put Optionsscheine
 
TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.10.2009 23:25
Habe mal eine Frage: :-)

Wenn ich auf einen Put-Optionsscheine setze,dann erhoffe ich mir ja sinkende Kurse.Nehmen wir mal an,dass es bis zum Ende der Laufzeit steigende Kurse gibt und ich mein Optionsrecht am Ende der Laufzeit ausüben möchte.So würde ich doch richtig gut dastehen,weil ich den Basiswert zu einem niedrigen Preis bekomme.Wo ist mein Denkfehler?
Oder wird das Optionsrecht am Ende der Laufzeit ausgesetzt?
Bei Optionsscheinen nach amerikanischem Stil könnte ich doch aber die gesamte Laufzeit das Optionsrecht ausüben!?
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.10.2009 11:39
nur mal ganz kurz: dein denkfehler ist folgender:

eine put-option beinhaltet das recht einen basiswert (z.b. aktie) zu einem vorher festgelegten kurs zu verkaufen bzw. wenn du short gehst die aktie verkaufen zu müssen zu diesem kurz.
d.h. wenn die kurse steigen und du bist inhaber der option, dann hast du das recht die aktie zu verkaufen. ja toll, wenn der strike bei 3 EUR ist und die aktie schnellt auf 10 EUR hoch dann kannst du sie für 3 EUR verkaufen - könntest aber über die börse die aktie zu 10 EUR verkaufen. Daher hättest du einen Verlust von 7 EUR. nicht so toll, oder?
TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.10.2009 13:25
Das wäre nicht so toll - das stimmt :-) Aber wie "verkaufe" ich denn den Basiswert,wenn ich diesen gar nicht besitze?
Wird das dann einfach durch Barausgleich abgewickelt?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.10.2009 13:57 - Geaendert am: 26.10.2010 16:11
Der Erwerber einer Verkaufsoption (put) hat das Recht, den Basiswert (Aktie) den Stillhalter zu liefern. Wenn er den Basiswert noch nicht besitzt, kann er ihn über die Börse kaufen.

Deshalb wird der Käufer einer Verkaufsoption (long put) bei fallenden Kursen die Optionen verfallen lassen.
TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.10.2009 14:14
Hmmmm aber wenn er nun den Optionschein bis zum Ende hält und die Option nicht ausübt und er die Aktie nicht im Depot hat, verkauft er diesen Optionsschein dann an den Emittenten zurück?
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.10.2009 14:21
Du kannst das Ding natürlich auch (da börsengehandelt) verkaufen nur wirst du einen Verlust einstreichen. Man spricht hier von "in-the-money; at-the-money und out-of-the-money" der Option. Wenn der Kurs bei Put zu stark steigt, wird die Option einfach wertlos, d.h. du kannst sie eigtl nicht mehr verkaufen denn wer kauft eine wertlose option?? Daher lässt man sie einfach verfallen. Die ist dann halt "weg" aus dem Depot.
TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.10.2009 14:44
Ich glaube,dass wir da gerade aneinander vorbei geredet haben :-)

Ich meine,wenn ich einen Put Optionsschein besitze und die Kurse fallen bis zum Laufzeit Ende.Nun behalte ich diesen Optionsschein auch tatsächlich bis zum Laufzeitende.Dann müsste ich ja eigentlich den Basiswert an den Emittenten verkaufen.Aber dafür müsste ich diesen Basiswert ja in meinem Depot haben bzw. ihn mir kaufen.

Herrmann hatte geschrieben:"Deshalb wird der Käufer einer Verkaufsoption (long put) bei fallenden Kursen die Optionen verfallen lassen."
Wie soll ich das verstehen?bekomtm er dafür dann einen Barausgleich?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.10.2009 14:53 - Geaendert am: 16.10.2009 14:57
Wenn die Option wertlos ist, lässt man sie verfallen. Am Ende der Laufzeit wird die Option aus den Depot gebucht.
Es gibt keinen Barausgleich, weil sie nichts wert ist.

Optionsscheine werden von einzelnen Banken oder von großen Aktiengesellschaften mit Hilfe von Anleihen emittiert. Damit kann der Kunde keine Short Positionen eingehen. Dagegen sind Optionen standardisiert und werden von der EUREX ausgegeben. Weil Optionsscheine nicht einheitlich gestaltet sind, ist der Markt für diese Produkte in der Regel weniger liquide. Ein Optionsschein ist daher schwerer weiterzuverkaufen als eine Option.
TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.10.2009 18:59
Das leuchtet mir ein,dass die Optionen am Ende evtl. wertlos sind und ich die damit verfallen lasse.

ABER:
Ich kaufe eine Put Option auf die Commerzbank(Kurs der Commerzbank-Aktie mal angenommen 20,00€),d.h. ich setze darauf das der Kurs fällt. Ich behalte nun diese Option bis zum Ende seiner Laufzeit und die Commerzbank-Aktie liegt bei 15,00€. Das ist doch gut für mich,weil der Kurs gesunken ist.
Was passiert denn am Ende der Laufzeit?verfällt er auch dann?Muss ich die Option vorher verkauft haben?
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.10.2009 19:29
Wenn du einen long Put hast mit Strike 20 EUR auf CBK und der Kurs steht bei 15 EUR dann übst du dein Optionsrecht aus. Du verkaufst da nix - also letztendlich natürlich deine Aktien. Aber die Option übst du aus, das macht entweder deine Bank für dich oder du machst es selbst (z.B. bei Online-Broker)
TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.10.2009 19:46
Und wenn der Kurs am Ende bei 21€ stehen würde?
Kann ich dann dennoch mein Optionsrecht ausüben?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.10.2009 23:50
Wer das macht, ist dumm.
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2010 13:50
Sorry, dass ich diese alte Kamelle nochmal rauskrame.

Ich versteh das nicht so ganz was man bei den long, short etc. für Kurserwartungen hat.

Spricht welche Kurserwartung hat der Kunde bei einem
Short Call?
Long Call
Short Put
Long Put?

Bitte berichtige meine Aussage wenn sie falsch ist (dieses thema wird immer son ein Hmm-thema sein)

Also ein Call ist eine Kaufoption, d.h. der Anleger erwirbt das Recht Aktien zu kaufen. Demzufolge setzt er auf steigende Kurse. Ein Short Call ist ein Kauf einer Kaufoption und ein Long Call ist ein Verkauf einer Kaufoption.

Der Put ist eine Verkaufoption. Der Anleger erwirbt das Recht, die Aktien zu verkaufen. Er setzt also auf fallende Kurse. Der Short Put ist ein Kauf einer Verkaufoption und der Long Put ist ein Verkauf einer Verkaufoption. Daraus folgt, dass der Anleger bei einem Long Put in die Rolle als Stillhalter geht.

Habe ich das jetzt soweit richtig verstanden oder ist da immernoch ein Denkfehler drinne?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2010 16:13 - Geaendert am: 26.10.2010 16:16
Ist man mit einem Call short, so hat man eine Kaufoption verkauft.
Ist man mit einem Call long, so hat man eine Kaufoption gekauft.

Ist man mit einem Put short, so hat man eine Verkaufoption verkauft.
Ist man mit einem Put long, so hat man eine Verkaufoption gekauft.
Daraus folgt, dass der Verkäufer eines Put oder Calls in die Rolle als Stillhalter geht.
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2010 16:16
also bedeutet long kaufen und short verkaufen?
Trifft diese Regel auch auf die Put-Optionen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2010 16:18 - Geaendert am: 26.10.2010 16:21
Richtig. Der Käufer hat das Wahlrecht und ist somit in einer long posiition. Er hat dafür die Optionsprämie bezahlt und sitzt am längeren Hebel und entscheidet, ob die Option ausgeübt wird. Der Verkäufer hat still zuhalten. Als Entschädigung hat der Verkäufer die Optionsprämie kassiert.
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2010 16:21
Danke für die geniale Eselsbrücke :-)

Und das mit den Erwartungen im bezug auf die Kurse ist dies auch richtig wiedergegeben??
Wenn das auch richtig ist, dann muss ich nur noch die wichtigsten Formeln von Optionen auswendig lernen und dann würd ich frech behaupten, dass ich Grundwissen in Bereich BBL soweit abgedeckt ist, dass eine 3 in der Abschlussprüfung realistisch ist..
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2010 16:24
Man kauft einen Put, wenn man befürchtet, dass die Kurse fallen. Insgeheim hofft er trotzdem auf steigende Kurse.
Wenn dies nicht derf Fall ist, könnte er seine Aktien ja sofort verkaufen.
QB3
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.10.2010 20:57
Hi LeiLin,

zu deinem Beitrag von 13:50 noch ein paar Anmerkungen:

Short = Verkauf einer Option = Stillhalter
Long = Kauf einer Option = "Am langen Hebel sitzen"

- Long Call = Kauf einer Kaufoption = Kurserwartung: steigende Kurse
- Long Put = Kauf einer Verkaufsoption = Kurserwartung: fallende Kurse --> Diese Variante ist die typische Versicherung: Ich bezahle eine Optionsprämie, damit ich meine Wertpapiere zu mind. XX EUR verkaufen kann

- Short Call = Verkauf einer Kaufoption = Stillhalter = Kurserwartung: stagnierende bis leicht fallende Kurse, Anleger will Zusatzerträge generieren (Aktie steigt zwar nicht, aber ich erhalte die Optionsprämie)
- Short Put = Verkauf einer Verkaufsoption = Stillhalter = Kurserwartung: kurzfristig stagnierend bis leicht fallend, langfristig steigend. --> Ich möchte DB AG kaufen, aber der Kurs ist mir zu hoch. Kurzfristig könnte der Kurs noch auf ca. 35 EUR fallen, langfristig rechne ich mit steigenden Kursen. Ich verkaufe eine Verkaufsoption mit Basis 35 EUR und kassiere die Optionsprämie. Fällt die DB AG unter 35 EUR, bekomme ich die Aktien zu 35. Wenn nicht, habe ich trotzdem die Optionsprämie kassiert.

Noch ein kurzer Überblick über die maximalen Gewinn-/Verlustmöglichkeiten:

Long Call: + (unendlich abzüglich Basispreis); - Optionsprämie
Long Put: + Aktienkurs; - Optionsprämie
Short Call: + Optionsprämie; - (unendlich abzüglich Basispreis) wenn Aktie nicht im Depot, sonst nur engangener Gewinn
Short Put:: + Optionsprämie; - Aktienkurs

Ich weiß, das Format lässt zu wünschen übrig und ist nicht wirklich übersichtlich, aber Tabellen und Grafiken lässt das Forum ja leider nicht zu... :-)

Bei Fragen kannst du mich auch gerne anmailen :-)

Viele Grüße aus Frankfurt,

QB3
 

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