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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Grundbuchblatt
 
Nena
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.08.2009 15:34
Hallo!

Habe eine Frage zum Grundbuchblatt:
In der Schule haben wir gesagt, dass für jeden Eigentümer ein Grundbuchblatt angelegt wird.
Also wechselt man das Blatt aus wenn das Gebäude verkauft wird oder ändert sich die Numer? Habe irgendwie im Kopf, dass das Blatt gleich bleibt, nur der Eigentümer im Grundbuchblatt geändert wird.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.08.2009 15:36
Kurze Antwort:

Dein Kopf hat Recht.
Das Grundbuchblatt bleibt bei einem Eigentümerwechsel bestehen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.08.2009 17:17
In Abteilung I wird bei Verkauf die Auflassung und der neue Eigentümer eingetragen.
Crazy1988
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.08.2009 17:36
Gelöschte Eintragungen werden mit rot unterstrichen.
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.09.2009 21:13
mit schwarz unterstrichen da sonst von elektronischem nicht eindeutig unterscheidbar
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2009 07:59
§17 Abs. 2 Grundbuchverordnung:

"Wird in der zweiten oder dritten Abteilung eine Eintragung ganz gelöscht, so ist sie rot zu unterstreichen..."
mybo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2009 12:13
gute frage
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.10.2009 20:47
@deep-blue
wieviel elektronische grundbücher hast du normalerweise vor dir liegen?
die sind so ziemlich immer schwarz unterstrichen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.10.2009 22:19
Auf dem Bildschirm erscheinen die Unterstreichungen rot. Wenn die Eintragungen mit einem Schwarz-Weiß-Kopierer ausgedruckt werden, sind die Unterstreichungen schwqrz.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.10.2009 07:02
"Auf dem Bildschirm erscheinen die Unterstreichungen rot. Wenn die Eintragungen mit einem Schwarz-Weiß-Kopierer ausgedruckt werden, sind die Unterstreichungen schwarz."

Das macht Sinn.
Habe übrigens täglich elektronische Grundbücher (und die meisst dann anschließend ausgedruckt) vor mir.
 

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