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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

HR-Eintrag
 
tmichael
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.07.2002 17:31
Es gibt differierenden Angaben, zur Rechtswirksamkeit einer Unternehmung.
1. Mit Handelsregisteranmeldung oder mit Gründung, je nach dem was zuerst geschieht
2. Mit Handelsregistereintrag

Was ist richtig?
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.07.2002 20:00 - Geaendert am: 15.07.2002 20:01
Hallo Christian,

beides ist richtig. Es kommt auf die Unternehmensform drauf an. Genaures dazu findest du unter folgenden Artikeln:

- Der Kaufmann
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=10&katid=21&artikelid=293

- Das Handelsregister
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=10&katid=21&artikelid=296
tmichael
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.07.2002 17:43
vielen Dank,
ich werde mich dann mal dran machen und das kompendium lesen...
die ksk hat übrigens die gebühren so stark angehoben, dass die kunden schön zu uns abwandern..
 

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