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Bereich Auslandsgeschäft
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

Fremdwährungskonten
 
Das_P
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.04.2003 14:45
Aufgabe 1:

Beschreiben Sie vier Vorteile eines USD-Kontos für den Kunden.

Aufgabe 2:

Kann man ein USD-Konto auch für folgende Transaktionen nutzen:
a) Einzahlung von USD-Sorten
b) Einreichung von USD-Schecks
c) Ausstellung von USD-Schecks
Begründen Sie ihre Entscheidung.

Meinungen bzw. Antworten?

Gruß, das P.
tmichael
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.04.2003 19:34
1. Kein Umtauschen bei Einzahlungen in USD von Nöten
2. Keine Gebühr für Einzahler, das bei Umtausch zw. Geld und Briefspanne auftreten würde

die anderen drei vorgänge lassen sich meines Erachtens durchführen.
mausejule
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.04.2003 21:43
-Gebührenvorteil

-kein Kursrisiko

-es können auch Darlehen in FW aufgenommen werden (evtl. Zinsvorteil)

-Der Kunde kann Fakturierung in USD anbieten
Das_P
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.04.2003 19:22
@ mausejule

Was genau ist unter Fakturierung zu verstehen?
HenKris
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2003 20:34
fakturierung bedeutet soviel wie in Rechnung stellen,
sprich den Betrag in der bestimmten Währung in Rechnung stellen.

Sofern ich jetzt nicht vollkommen daneben liege,
habe leider keine eindeutige Erklärung finden können.
The_CALLer
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.04.2003 21:18
1. Keine Courtage
2. Keine Risiken aus Geld-, Briefspannen
3. Anlagen und Kredite in USD möglich (Ausnutzung besserer Zinsen)
4. Kein Kursrisiko da laufende Zahlungsein- und ausgänge

Fremdwährungskonten lohnen im Grunde nur bei laufenden Ein- und Ausgängen.

Zur zweiten Frage:
Da es sich um ein Nostrokonto der Hausbank bei einer Bank in den USA handelt, gilt für die folgenden Fälle:

1. Keine Ein- und Auszahlungen möglich
2. Scheckeinzug geht in Ordnung (Wird über die Korrespondenzbank abgewickelt)
3. Der Kunde selbst kann keinen Scheck ausstellen, er kann sich nur von der Hausbank einen Bankenborderscheck in USD ausstellen lassen.

"Wer meint er irrt nie, der irrt."

mausejule
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.04.2003 21:39
@Das_P + Henkris:

stimmt. Fakturierung bedeutet soviel wie in Rechnung stellen bzw. Rechnung ausstellen, in diesem Fall kann der Kunde seinen Kunden anbieten die Rechnungen in einer International bevorzugten Handelswährung (hier USD) auszustellen.

@The_CALLer :

Ist es richtig, dass die FW Konten immer in dem Land geführt werden, in dem es die Heimatwährung ist? Also USD nur in den USA, CHF nur in der Schweiz etc.?

Wenn die Bank dort keine Filiale/Tochter hat, dann läuft es über eine (Fremd-)Korrezpondenzbank?

Also sind generell bei einem im Inland geführten FW Konto keine Bar ein- und Auszahlungen möglich?

Und Schecks nur als Bankenschecks, die auch im Heimatland der FW ausgestellt werden?

sorry für die vielen Fragen, ich hoffe Du sagst einfach "JA" :-)

Gruss

Chris
Das_P
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.04.2003 19:49
@ the_CALLer

Bist du dir sicher, dass ein Scheck nicht über dieses Konto auszustellen geht?
Unsere Dozentin sagte, dass alles was mit einer unbaren Abwicklung zu tun hat über dieses Konto möglich ist. Auch einen USD Scheck auszustellen.

?!?

Gruß vom P.
tmichael
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.04.2003 22:55
wieso keine ein- und auszahlungen? kann mir einer ne begründung geben?
mausejule
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.04.2003 22:58
Weil das FW Konto in dem Heimatland der Währung geführt wird, Sorten Ein- und Auszahlungen sind somit nicht möglich.

Also ist quasi ein USD Konto in Deutschland nur Buchgeld.
The_CALLer
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.04.2003 23:28
Also:
Ich hab mich wegen den Schecks nochmal genau erkundigt.
In der Praxis ist es theoretisch gesehen möglich, dass die Schecks auch von dem Unternehmen ausgestellt werden bzw, dass das Unternehmen als Aussteller auf dem Scheck steht. Dies geht aber nur dann, wenn die Korrespondenzbank im Ausland eine Unterschriftenkartei unserer Kunden hat, damit diese bei Vorlage des Schecks die Unterschrift prüfen können.
In der Prüfung wäre aber (laut Prüfungspraxis 2003) die "Bankenorderscheck"-Antwort richtig (s.o.).

"Wer meint er irrt nie, der irrt."

 

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