Eine Bankvollmacht gibt dem oder den Bevollmächtigten das Recht, im Namen des Vollmachtgebers alle üblichen Rechtsgeschäfte gegenüber dem Kreditinstitut vorzunehmen.
Die Kontovollmacht ist eine vom Kontoinhaber einer dritten Person erteilte Vollmacht, über das Bankkonto des Kontoinhabers Verfügungen zu treffen (Verfügungsberechtigung über Bankkonten) und sonstige Handlungen vorzunehmen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem betreffenden Konto stehen.