Mantelzession |
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Verfasst am: 19.04.2003 18:15 |
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was ich hier noch nicht verstanden habe,ist dass bei einer Mantelzession, die die Abtretung von Forderungen gegen mehrere Abnehmer in stiller Form vorsieht, sich die Bank vom Kreditnehmer Blankobenachrichtigungsschreiben aushändigen lässt.
Diese Schreiben gehen dann an die Drittschuldner.
Was ist ein Blankobenachrichtigungsschreiben?
Wieso werden von der Bank diesen Schreiben an die Drittschuldner versandt? Es ist doch eine stille Zession!!!
Wer kann mir hier weiterhelfen? |
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Verfasst am: 19.04.2003 19:32 |
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Der Zedent (Kreditnehmer, bisheriger Gläubiger) unterschreibt die Erlaubnis, dass die Bank die Abtretung offenlegen darf, wenn es Schwierigkeiten geben sollte, indem sie den Drittschuldner benachrichtigt. Dann kann der Drittschuldner nur noch mit schuldbefreiender Wirkung an die Bank als neuen Gläubiger (Zessionar) zahlen. |
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Verfasst am: 20.04.2003 00:19 |
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also das heißt das das ki sich die blankobenachrichtigungsschreiben zur sicherheit vom kreditnehmer geben lässt um im falle des falles die drittschuldner zu informieren und somit die zahlung mit schuldbefreiender wirkung an das ki zu veranlassen.
damit wäre dann aus einer stillen zession eine offene geworden. |
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Verfasst am: 20.04.2003 01:23 |
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Bingo!
Herrmann hat Recht, die Bank sichert sich durch das Unterzeichnen des Blankobenachrichtigungsschreiben auf jeden Fall die Zahlungen. |
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Verfasst am: 20.04.2003 08:18 |
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Zunächst ist die Rahmenabtretung still. Solange der Kreditnehmer zahlt, wird sie auch still bleiben. Nur bei Schwierigkeiten wird sie offengelegt.
Übrigens:
Mantelzessionen kommen in der Praxis kaum vor.
KI bevorzugen Globalzessionen. |
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