hallo ihr!
kann mir jemand sagen, welche Tätigkeiten ein Betreuer vornehmen kann, wenn kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist?
kann er z.B Konten auf den Namen des Betreuten eröffnen?
Danke schonmal im Voraus.LIEBE GRÜßE *** Julchen hat euch alle lieb!! *** |