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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Eigenheimzulage
 
tmichael
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.04.2003 13:32
im kompaktwissen kommt es nicht ganz rüber, aber bei der eigenheimzulage gelten die einkommensgrenzen für 2 jahre, ich rechne also beide jahre zusammen.

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.04.2003 13:37
Hallo,

richtig, Du musst die 2 letzten Jahre nehmen, alles sehr gut erläutert hier:

http://www.schwaebisch-hall.de/apps/webman.nsf/docs/eigenheimzulage

Christoph
tmichael
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.04.2003 13:44
klasse link
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.04.2003 18:31 - Geaendert am: 18.04.2003 18:32
Gefördert werden selbstgenutzte Wohnungen in Deutschland , wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte aus dem Vorjahr zuzüglich Gesamtbetrag der Einkünfte aus dem Jahr der Antragstellung bei
• Alleinstehenden < 81.807 € + 30.678 € pro Kind
• zusammenveranlagten Eheleuten < 163.614 € + 30.678 € / Kind
nicht übersteigt.
Eine spätere Überschreitung dieses Betrages innerhalb des weiteren Förderzeitraumes ist unerheblich. Eine spätere Unterschreitung führt zur Förderung über den verbleibenden Restzeitraum.
 

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