Eigenheimzulage |
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Verfasst am: 18.04.2003 13:32 |
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im kompaktwissen kommt es nicht ganz rüber, aber bei der eigenheimzulage gelten die einkommensgrenzen für 2 jahre, ich rechne also beide jahre zusammen. |
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Verfasst am: 18.04.2003 13:44 |
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klasse link |
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Verfasst am: 18.04.2003 18:31 - Geaendert am: 18.04.2003 18:32 |
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Gefördert werden selbstgenutzte Wohnungen in Deutschland , wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte aus dem Vorjahr zuzüglich Gesamtbetrag der Einkünfte aus dem Jahr der Antragstellung bei
• Alleinstehenden < 81.807 € + 30.678 € pro Kind
• zusammenveranlagten Eheleuten < 163.614 € + 30.678 € / Kind
nicht übersteigt.
Eine spätere Überschreitung dieses Betrages innerhalb des weiteren Förderzeitraumes ist unerheblich. Eine spätere Unterschreitung führt zur Förderung über den verbleibenden Restzeitraum. |
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