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Teilerbschein
 
binesa03
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.06.2009 15:52
Hallo zusammen,

ich hoffe, es kann mir hier jemand helfen, denn das Internet ist mir leider keine Hilfe.
Kann mir jemand genauere Auskunft zu einem Teilerbschein geben?
Insbesondere würde mich dazu interessieren, was die Bank alles machen darf, wenn Sie einen Teilerbschein hat.
Eine Quelle wo man das nachlesen kann, wäre vielleicht auch super!

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

LG
Binesa03
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.06.2009 17:35 - Geaendert am: 08.06.2009 17:46
Sind mehrere Erben vorhanden, kann jeder einzelne einen Erbschein beantragen, der dann nur seinen Anteil am Erbe ausweist, sog. Teil-Erbschein.
Im Verkehr mit den Banken ist dies jedoch unpraktisch, da diese oft auf ein Dokument bestehen, das zeigt, wie sich die Erben geeinigt haben.

Die Teilerbscheine berechtigen die Erben nicht dazu, alleine über den Nachlass oder Teile des Nachlasses zu verfügen.

Quelle:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/-Erben-und-Vererben/1146321/1146410/1146412/

http://www.test.de/filestore/f200401012.pdf?sid=u4ly3x45b14zy545ld3tjcva&path=/protected/f5/23/b719d213-10d3-42a3-b927-1a183048ec25-protectedfile.pdf&key=F6BD9744003CEFFC1196106C212B650561578969
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.06.2009 18:21
Das hat aber mit der Art des Erbscheins nichts zu tun.
Wie sich Erben geeinigt haben, weist kein Erbschein aus.

Hauptsache es gibt eine gemeinsame Willenserklärung als Weisung an die Bank neben dem Erbnachweis (welcher Art auch immer)

"Im Verkehr mit den Banken ist dies jedoch unpraktisch, da diese oft auf ein Dokument bestehen, das zeigt, wie sich die Erben geeinigt haben."
 

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