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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Fragen zu einem Kundenfall
 
ImbissBronko
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.05.2009 17:28
Servus!
Habe hier einige Fragen bezüglich eines Kundenfalls:

1) Ein Kunde hat im Jahre 2009 10.000 BASF Aktien geerbt, muss er diese voll mit der Abgeltungssteuer versteuern?
2) Der Kunde hat von einem OnVista - Analysten einen Aktien-Tipp bekommen. "Analysten kann man doch glauben!" Nehmen Sie Stellung!
3) Der Kunde hat außerdem auch Anleihen in seinem Bestand. Es handelt sich um eine Jamaika - Anleihe (DE0000A0DED93) und eine Brasilien - Anleihe (878251). Sollte er diese Anleihen oder eine davon verkaufen? Welche besonderen Risiken gibt es?

Vielen Dank.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.05.2009 19:27 - Geaendert am: 21.05.2009 19:37
zu 1)
Zunächst könnte Erbschaftsteuer anfallen, wenn der Freibetrag überschritten ist.
Die jährlichen Dividenden und der einmalige künftige Veräußerungsgewinn unterliegen der Abgeltungsteuer.

zu 2.
Die meisten Analysten haben die letzten Kurseinbrüche nicht gesehen. Man sollte das Gegenteil der Empfehlungen glauben.

zu 3. z. B.
- Emittentenrisiko
- Währungskursrisiko
- Länderrisiko
ImbissBronko
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.05.2009 21:37
Eine weitere Frage ist: Der Kunde möchte seine BASF Aktien nicht verkaufen, auch bei fallenden Kursen. Mit welchem Produkt könnte er auch bei fallenden Kursen profitieren und so den Aktienverlust ausgleichen?

Antwort: Ein Put-Optionsschein auf Aktien. Oder? Trägt er dann aber nicht das Risiko, die Aktien nehmen zu müsse, sollte er den Schein mit Gewinn verkaufen und der Verkäufer zieht die Option?
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.05.2009 07:06 - Geaendert am: 22.05.2009 07:06
Nein, denn das Risiko trägt immer der Emittent des Scheins, nicht der Käufer. Beim Weiterverkauf überträgt er nur das Verkaufsrecht an einen Dritten.

Statt dem Put kann er aber auch einfach ein Stopp-Loss Limit setzen, wobei der Verkauf dann natürlich sofort ausgeführt wird und er keine Chance hat, ggfs. abzuwarten ob der Kurs wieder steigt.
ImbissBronko
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.05.2009 08:49
Ein Stop-Loss Limit war leider bedreits die Antwort auf eine Frage. Dann wird der Put-Optionsschein wohl die beste Variante hier sein.

Nochmal zu der Erbschaft mit BASF-Aktien, ich glaube, diese muss er nicht der Abgeltungssteuer unterlegen, wenn der Erblasser diese im Jahre 2008 gekauft hat und die Spekulationsfrist abgelaufen ist.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.05.2009 14:56
Die Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.05.2009 18:41
Die Steuerfreiheit für Kursgewinne wird mit vererbt.
Hat der Erblasser die Wertpapiere vor dem 01.01.2009 erworben und wurden sie durch den Erblasser bzw. den Erben ab Kauf 12 Monate gehalten sind die Kursgewinne steuerfrei
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2009 16:49
Du kannst das Portfolio auch delta-neutral stellen. Dafür musst du das Delta berechnen und dann mit den Optionen arbeiten. Dann bleibt das Portfolio jedoch gleich wodurch er nicht mehr an einem Aufschwung partizipiert.
Ein short Put ist definitiv sinnvoller wie ein stop-loss weil du so immer noch entscheiden kannst ob du ausübst. Wenn er die Dinger nur behalten will wäre eine Optionsabsicherung m.E. das beste aber nicht über Optionsscheine sondern über Optionen weils günstiger für den Kunden ist.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2009 16:57
Die vorausgehende Antwort hat mit dem Fall nichts zu tun.

Wenn man schon ausbrechnen, dann richtig!
Was versteht man unter "delta-neutral"?
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2009 20:55
Meine Antwort war auf die Frage bezogen wie man das Portfolio gegen Kursverluste absichern kann. Also bitte warum hat das nichts damit zu tun?

Delta Neutralität bedeutet das absichern von einer Position oder einen Portfolio gegen Kursschwankungen. Wenn also ein Verlust in einer Aktienposition mit Gewinnen in Optionen vollstandig ausgeglichen wird. Dafür muss man die Reagibilität der Option berechnen. Ist ein standard Hedge...
Limitededition
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.06.2009 21:30
@renovatio
wenn du schon klugscheißen willst dann bitte richtig...hedgen mit optionen is ja soweit schön und gut...aber was bringt ihm ein short put...als stillhalter hat er keine möglichkeit zu entscheiden ob er ausgeübt wird oder nich....wenn er pech hat muss er zum miesen kurs weitere basf aktien übernehmen, sinn?
wenn schon dann n long put bzw möglichkeit zu nem zusatzverdienst über n covered short call wenn ers auch verkraften kann die aktien im zweifelsfall liefern zu müssen...
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2009 22:01 - Geaendert am: 16.06.2009 22:06
Argh

Was macht denn ein short put für einen Sinn wenn er die Aktien schon hat? Ich meinte einen long put alles andere macht keinen Sinn logischerweise. Mit einem short put könnte man das Portfolio auch gar nicht hedgen. Einen Zusatzertrag will er ja gar nicht machen, daher wäre ein covered call wohl nix für den Kunden.

Das wäre eine weniger kapitalintensive Möglichkeit die Aktien gegen Verluste zu sichern. Eine andere Möglichkeit wäre über ein ShortDAX ETF wofür du aber auch wieder bissl rechnen musst.
 

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