Partnerschaftsregister |
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Verfasst am: 12.05.2009 12:54 |
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Was zum Teufel ist denn das? Ich habe sowas noch nie gehört - wurde bei uns im Unterricht nie behandelt.
Habe gerade mal gegoogelt und nicht viel gefunden, nur das es den Freiberuflern vorbehalten ist.
Wie wird denn das gehandhabt? Ich dachte, es ging iwie um eine Personengemeinschaft nach BGB und habe das alles mit einer GbR verglichen. Aber anscheinend war ich der einzige - alle anderen hier haben je gesagt, dass sein Ausweis und ein Auszug langt... :-/ |
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Verfasst am: 12.05.2009 12:56 |
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ich habe beide ausweise er kann zwar das konto alleine eröffnen aber das Konto soll doch auch beide lauten deshalb beide ausweise. oder? |
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Verfasst am: 12.05.2009 12:57 |
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Ja, habe ich mir auch gedacht. Habe auch beide Ausweise und Vollmacht von Frau Heuser.
Aber die meisten haben hier ja anscheinend etwas anderes angekreuzt. |
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Verfasst am: 12.05.2009 12:59 |
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ne die vollmacht habe ich nicht nur die beiden ausweise und den auszug. |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:01 |
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Nur mal so, was will er denn mit ihrem Personalausweis wenn Sie nicht dabei ist? Keine Ahnung... aber Registerauszug brauch er definitiv. |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:03 |
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Grade nachgelesen: Gesetzlich bei Partnerschaften ist "Einzelvertretung" Also wird sein Ausweis reichen! |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:05 |
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sein Ausweis + Auszug Partnerschaftsregister |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:06 |
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Also Partnerschaften sollten im Unterricht aber behandelt werden, spätestens, wenn man quasi-juristische Personen anspricht.
In der Aufgabenstellung stand extra geschrieben, dass keine vom Gesetz abweischende Regelung getroffen wurde. Lt. Gesetz ist jeder Partner einzelvertretungsberechtigt.
Zur Kontoeröffnung reicht meines Erachtens daher der Perso von ihm und der amtlich beglaubigte Registerauszug.
Natürlich werden wir uns auch Ihren Perso holen, aber rein rechtlich reicht der von ihm, es war ja gefragt, was man mindestens benötigt. In der Praxis lassen wir uns auch den Gesellschaftervertrag etc. geben. |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:07 |
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Klasse..wieder was falsch... :-/ Aber die Partnergesellschaft ist mir auch sowas von unbekannt.... |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:31 |
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Leider auch genommen, dass sich beide durch eine nPA legitimieren müssen, aber es ist nur ein PA notwendig. Habe gerade nochmal einen Zetteldazugefunden. Die Aufgabe hatte ich auch schon mal in einer Klausur falsch. Hab es wieder mit der Personengesellschaft verwechselt. |
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Verfasst am: 12.05.2009 13:47 |
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Aber da war doch dabei gestanden, dass der Auszug beglaubigt sein muss. das stimmt doch nicht oder?
ich hab den beurkundeten Vertrag genommen und beide Ausweise. |
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Verfasst am: 12.05.2009 14:34 |
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Dass es das Partnerschaftsregister nicht sein konnte wusste ich weil nämlich das Partnerschaftsregister hinten im BGB steht. Ich habe mal durchgeblättert als der Unterricht mal wieder endlos schien. Das ist ein Register wo sich Gleichgeschlechtliche Lebenspartner eintragen können um so wie verheiratete zählen siehe Erbschaft etc.
Aber was da nun konkret richtig war ich hab das mit den beiden Ausweißen und mit dem beglaubigten Vertrag.
Grüße Marco |
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