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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Grunderwerbssteuer
 
Eins
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.05.2009 10:14
Die Grunderwerbssteuer wird doch nur auf das Grundstück berechnet oder?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.05.2009 10:28
Die Grunderwerbsteuer wird vom Betrag berechnet, der im notariellen Kaufvertrag steht.

Wenn man ein schlüsselfertiges EFH kauft, zahlt man vom Gesamtbetrag die GrErwSt.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.06.2009 11:50 - Geaendert am: 02.06.2009 11:50
Übrigens. Grunderwerbsteuer wird ebenfalls für das "Haus" fällig, wenn der Kauf / Bau des Hauses im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Grundstückskauf steht.

Beispiel:

Kunde kauft Grundstück vom Bauträger und lässt erst später von diesem ein Objekt errichten.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.06.2009 17:55
Auch bei der Übertragung eines Erbbaurechts wird Grunderwerbsteuer fällig.

Quelle:
http://www.steuertipps.de/?softlinkID=12865&aktID=1055
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.12.2010 18:50 - Geaendert am: 31.12.2010 11:56
Viele Immobilienkäufer müssen ab 2011 mit höherer Grunderwerbsteuer rechnen.

Die Steuererhöhungen fallen unterschiedlich hoch aus:
So steigt im Saarland die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 4,0 %, in Bremen und Niedersachsen auf 4,5 % statt 3,5 %, in Brandenburg steigt der Satz nächstes Jahr auf 5,0 %. Auch Schleswig-Holstein will die Grunderwerbsteuer auf 5,0 % anheben.

Quelle: www.handelsblatt.com
 

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