Grunderwerbssteuer |
|
|
Verfasst am: 11.05.2009 10:14 |
|
|
Die Grunderwerbssteuer wird doch nur auf das Grundstück berechnet oder? |
|
|
|
Verfasst am: 11.05.2009 10:28 |
|
|
Die Grunderwerbsteuer wird vom Betrag berechnet, der im notariellen Kaufvertrag steht.
Wenn man ein schlüsselfertiges EFH kauft, zahlt man vom Gesamtbetrag die GrErwSt. |
|
|
|
Verfasst am: 02.06.2009 11:50 - Geaendert am: 02.06.2009 11:50 |
|
|
Übrigens. Grunderwerbsteuer wird ebenfalls für das "Haus" fällig, wenn der Kauf / Bau des Hauses im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Grundstückskauf steht.
Beispiel:
Kunde kauft Grundstück vom Bauträger und lässt erst später von diesem ein Objekt errichten. |
|
|
|
|
|
Verfasst am: 30.12.2010 18:50 - Geaendert am: 31.12.2010 11:56 |
|
|
Viele Immobilienkäufer müssen ab 2011 mit höherer Grunderwerbsteuer rechnen.
Die Steuererhöhungen fallen unterschiedlich hoch aus:
So steigt im Saarland die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 4,0 %, in Bremen und Niedersachsen auf 4,5 % statt 3,5 %, in Brandenburg steigt der Satz nächstes Jahr auf 5,0 %. Auch Schleswig-Holstein will die Grunderwerbsteuer auf 5,0 % anheben.
Quelle: www.handelsblatt.com |
|
|
|