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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Geringwertige Wirtschaftsgüter
 
Ina3008
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.05.2009 14:03
Hallo liebe Bankazubis,

ich brauche dringend Hilfe. Und zwar müsste mir jemand die Neuregelung bei den GWG kurz erläutern. Mein Buch ist veraltet und ich bekomme nirgendwo ein neues her...:(
Besonders die Poolabschreibung bei GWG zwischen 150 und 1000 Euro ist mir ein Rätsel. Besonders wichtig wären mir auch die Buchungssätze... über Hilfe würde ich mich freuen. Bin ziemlich ahnungslos...

Liebe Grüße aus Hamburg
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.05.2009 14:50
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=16895&forumid=2
Ina3008
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.05.2009 20:48
Hallo ;)

vielen Dank für den Hinweis. Es zählt doch der Anschaffungspreis des einzelnen Gutes? D.h. wenn wir 37 Prepaid Handys kaufen (über DBB), wo eines je 50, 63 € inkl. Ust. kostet, dann orientiere ich mich an dem Wert 50 € und nicht an der Summe. Ich würde buchen:

allgemeiner Verwaltungsaufwand 1872,94
an DBB 1872,94

RICHTIG????

Im Falle: es werden 12 Digicams für je 399 € + Ust angeschafft. Ich weiß, okay, 399€ = GWG. Also buche ich die jetzt in diesen Pool:

BGA (GWG) 5697,72
an DBB 5697,72

Dann schreibe ich die am Ende des Jahres einfach ab mit 20%:

Abschreibungen auf SA 1139,54
an BGA (GWG) 1139,54

Ist das so korrekt????

Und dann wäre da noch der Fall: wir kaufen Büromaterial über 2700 € inkl. Ust über DBB. Buchung:

allg. Verwaltungsaufwand 2700
an DBB 2700

muss ich hier dann noch eine Abschreibung vornehmen am Ende des Jahres??? eine lineare???

Das wäre noch eine Unklarheit, die es zu beseitigen gilt ;)

Liebe Grüße, Ina 3008
Sinamore
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.05.2009 21:49
also, das mit den 20% hast du richtig verstanden.
alles was am ende des jahres im konto gwg ist wird mit 20% abgeschrieben.
allerdings kommts dann halt drauf an für was du die digicams brauchst, umsatzsteuerfreie geschäfte oder umsatzsteuerpflichtige geschäfte, je nachdem buchst du ja verschiedene beträge in gwg ein.

alles was du als aufwand buchst kannst du nicht abschreiben, weil ein aufwand ja keine werthaltige sache ist, diese kann somit auch nicht an wert verlieren (was ja der grund ist warum man abschreibungen überhaupt vornimmt).
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.05.2009 21:52
Die angeführten Beispiele sind alle richtig, es sind Beispiele für Anschaffungen im umsatzsteuerfreien Bereich. Für den umsatzsteuerpflichtigen Bereich (z. Bsp. Depotabteilung, Immobilienabt., Schließfächer, Goldmünzen) wäre die Vorsteuer zu buchen.

Zur Frage: Wird Allgemeiner Verwaltungsaufwand gebucht, weil es sich um Verbrauchsmaterial handelt oder weil Anlagegegenstände nicht mehr als 150 Euro netto kosten, dann darf nicht mehr abgeschrieben werden!

Logische Begründung: AVA ist bereits ein Aufwandskonto und damit sind diese Käufe bereits eigenkapitalmindernt erfasst. Sinn der Abschreibung ist es, längerlebige Gegenstände aufwendigsmäßig nicht im Anschaffungsjahr mit den vollen Anschaffungskosten zu erfassen, sondern die Aufwendungen durch die Abschreibungen auf die gesamte Nutzungsdauer zu verteilen.
Zylinderzicke
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 15:12
Hi!

Ich hab auch nochmal ein Frage zu den GWGs...

Wenn ich den Kauf in die Grenzen einteile, beachte ich dann den Wert eines einzelnen Gutes oder den Gesamtwert?

Also wenn ich sieben Taschenrechner kaufe. Einer hat den Wert von 50Euro und alle zusammen dann eben 350 Euro. Ist das dann also Ava zu buchen oder als GWG abzuschreiben?

Danke :)
Monsy
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 15:16
AVA - du musst immer die Kosten pro Stück betrachten.
bastideisler26
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 16:17
Moin,

habe auch male ne Frage dazu.

Wenn ich 10 Faxgeräte a 400 inkl. UST für die Kreditabteilung kaufe.
Muss ich dann 10 x 400 = 4000 € in den Pool und dann am Jahresende mit 20% abschreiben? Also 800€?

Ich dachte, dass der max. Abschreibungbetrag unter gesetzl. Möglichkeiten dann 4000€ beträgt, da ich den Wert jedes Faxgerätes einzeln betrachten muss und dieser geringer als 1000 € ist.
So war es auch in der Abschlussprüfung 2005 Sommer Nr.5b)
Grüße
Basti
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2009 16:22
2005 waren die Regelungen ganz anders. GWGs bis 410 Euro netto durften im gleichen Jahr voll abgeschrieben werden.

Das gilt heute nicht mehr!

Daher Vorsicht mit alten Prüfungsaufgaben!
bastideisler26
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 17:01
Danke,

und monatsgenaue Abschreibungen nur ab 1000€ ?
Wenn ich einen Wert eines Gutes unter 150 habe aber mit UST über, ist das dann GWG oder BGA?
Sinamore
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 17:03
das ist gwg. es gilt immer der nettopreis des gutes
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2009 17:06
@bastideisler26

Monatsgenaue Abschreibung nur über(!) 1000,- Euro (netto).
bastideisler26
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 17:23
Aha, also wenn genau 1000€ dann in den Pool, und erst ab100,01€ monatsgenau
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2009 17:29
ja!
Speaci
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 17:34
Hi! Hilfe!
Wenn ich etwas zw 150 und 1000 Euro im Pool habe, das dann aber nach z b 3 Jahren verkaufen will. Wie geht das????
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2009 17:49
Weiter im Pool belassen und weiterhin jedes Jahr mit einem Fünftel abschreiben bis der Gegenstand auf 0 ist.

Den Verkauf zwischenzeitlich als sonst. betriebliche Erträge buchen!

(Ist zwar nicht logisch, aber ich habe mir das nicht ausgedacht: Somit werden geringwertige Gegenstände bilanziert, die gar nicht mehr im Betrieb existieren, weil sie vor der Fünfjahresfrist verkauft wurden.)
Speaci
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 18:11
oh super, danke!

noch mal für die Dummen :-)

Ich kaufe für
- unter 150Euro
Aufwendungen für Sachanlagen an Bundesb.
bei Verkauf
Bundesbank an sonst. betrieblicher Ertrag
- zw. 150,01 und 1000 Euro
Geringwertige Wirtschaftsgüter an Bundesb.
egal wann ich in dem Jahr den Kauf buche, ich stelle
immer alles in den Pool ein und schreibe dann 5
Jahre ab
bei Verlauf
Bundesbank an sonst. betr. Ertrag
- ab 1000,01
Betriebs- und Gesch. an Bundesb.
dabei beachte ich den Anschaffungsmonat
ich schreibe nach Afa ab
bei Verkauf
Bundesb. an Betriebs- und GEschäfts.


Richtig?
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2009 18:34
Nur noch Kleinigkeiten:
1. Fall: bis einschließlich 150 Euro netto
2. Fall OK
3. Fall: Beim Verkauf muss man sehen, dass der verkaufte Gegenstand in den Büchern auf 0 gebracht wird. Also beim Verkauf unter Buchwert noch sonst. betr. Aufwendungen i m Sollbuchen, bzw. über Buchwert sonst. betriebl. Erträge im Haben.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.01.2010 11:33
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro können die Betriebe gemäß Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab 2010 sofort abschreiben. Alternativ ist ein Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro zugelassen .
 

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