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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Abschreibung von GWG
 
Miss_Van_de_camp
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.04.2009 13:18
Hallo,

früher gab es ja die Grenzen 60,00
und 410,00 Euro

Jetzt wird ja bei Beträgen zwischen 150,00-1000,00 netto die Poolabschreibung vollzogen....

Gibt es die Grenze von 60,00 Euro überhaupt noch....
(sprich wenn es kein Verbrauchsmaterial ist...)

bzw.... ist das jetzt 0-150 sofort (netto)
150-1000 Pool (netto)
ab 1000,01 linear????(netto)

Vielen Dank im Voraus
Veruschka
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.04.2009 15:44
Hallo

also, geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert (ohne Vorsteuer) von über 150,00 EUR bis 1000,00 EUR werden mit ihrem Wert je Wirtschaftsjahr in einem Sammelposten HK Geringwertige Wirtschaftsgüter aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung gleichmäßig 5 Jahre lang mit jeweils 20 % abgeschrieben wird.
Ab einem Wert von 1000,01 EUR wird linear abgeschrieben und mit einem Wert unter 150,00 EUR, diese können sofort über HK Allgemeine Verwaltungskosten (= Aufwandskonto) gebucht werden.
Miss_Van_de_camp
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.04.2009 17:53
Danke
Eins
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.05.2009 10:17
Wenn ich für die Kreditabt am 10.10.2008 einen PC im Wert von 980 zzgl. UST kaufe, muss ich doch wie folgt rechnen:

980 + 19% Ust (186,20=1166,20

Da es sich hier um GWG handelt, schreibe ich den Betrag einfach mit 20 % ab, somit 233,24!

Oder muss ich noch anteilig die Monate berechnen, da der Kauf ja erst im Oktober statt fand, eigentlich ja nicht oder?
BL
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.05.2009 10:51 - Geaendert am: 05.05.2009 10:54
Ja du hast Recht, es wird nur jahresgenau abgeschrieben über 5 Jahre.

Mein vorheriger Post war falsch.

Also alle GwG 2008 sammeln und das gesamte Konto dann über 5 Jahre linear abschreiben.
michee88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.05.2009 08:30
Genau so ist es - anteilige Abschreibungen erst bei einem AHK von über 1000 EURO netto.

BINGO...
ImatzekI
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.05.2009 11:02
man kann für AK über 1000 euro aber auch degressiv abschreiben mit Faktor 2,5 max 25%!

Andere Frage: in meinem Hefter steht ganz dick: Aktivierung im GWG immer im Brutto Wert.

Für die Kreditabteilung seh ich das ja ein aber für den Umsatzsteuerpflichtigen Bereich?? Wäre dann ja szs doppelt gebucht?!

Kärt mich bitte auf :)
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.05.2009 11:22
Der Einwand ist richtig: GWGs im umsatzpflichtigen Bereich sind netto zu buchen!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.01.2010 11:38
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro können die Betriebe gemäß Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab 2010 sofort abschreiben. Alternativ ist ein Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro zugelassen .

Quelle:
http://www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Artikel/2009/12/2009-12-04-wachstumsbeschleunigungsgesetz-bundestag.html
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.01.2010 13:02
wie muss ich das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in der Abschlussprüfung beachten ???
ist egal wie ich abschreibe ???
ChrisXX87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 31.01.2010 14:40
Streich das Wort lieber aus deinem Repertoire.. ich höre es zum ersten mal und habe auch erfolgreich die Abschlußprüfung belegt letzten November ;-)
Ich habe nur für die neue Regelung gelernt, dass die alte noch angewandt wird kann durchaus sein, ich möchte da keinem widersprechen der es möglicherweise besser weiß als ich, aber bei uns kam sowohl in der schule als auch in meinem Lernen für die Prüfung nur die neue Relegung zur Anwendung, ausnahmslos.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.01.2010 18:55
Die neue Regelung gilt ab 1.1.2010 und war für die letzte Prüfung irrelevant.
 

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