Erbschaftssteuermeldung |
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Verfasst am: 15.04.2009 12:17 |
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Hallo, folgende Frage:
Neben einem Girokonto mit einem Guthaben von 900 € unterhält der Erblasser ein Konto zu Gunsten Dritter, Gutehaben 1600 €, das mit dem Tode auf den Neffen übergeht.
Unser Lehrer meint, dass in diesem Fall keine Meldung notwendig sei, da die 1600 € nicht mit in die Erbmasse fallen.
Aber aus unserem Betrieb kenne ich das so, dass trotzdem eine Erbschaftssteuermeldung gemacht werden muss, da Grenze 2500 € eintritt.
Welche Rechtslage ist denn nun richtig? |
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Verfasst am: 15.04.2009 12:55 |
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Eine Meldung des VZG ist erforderlich;
hier hat ihr Lehrer leider nicht recht.
Nachdem hier meist die Kontostände zum Vortag genommen werden, ist dies Kontoguthaben des Verstorbenen (gewesen). |
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Verfasst am: 16.04.2009 10:34 |
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Seh ich auch so.
VzGD werden mit Kontostand und Name und Adresse des Begünstigten gemeldet. Es könnte ja auch sein, dass die Erben noch widerrufen, dann fließt es in die Erbmasse mit ein. |
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