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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Wohnriester
 
Caren
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.04.2009 10:04
Muss man bei Wohnriester für Bausparverträge die Bausparsumme dann irgendwie errechnen? Ist die Bausparsumme abhängig vom Vorjahresbruttoeinkommen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.04.2009 11:49 - Geaendert am: 10.04.2009 14:44
Annahme: sv-pflichtige Vorjahreseinkommen = 30.000 €
-> 4 % davon = 1.200 € p.a. = 100 € pro Monat
Sparbeitrag zur Erlangung der Wop = 42 €
Überweisung der vL durch Arbeitgeber = 40 €
Regelsparrate = 5 ‰

5 ‰ = 182 €
1000 ‰ = Bausparsumme
Bausparsumme = 37.000 €
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.04.2009 14:03
bei uns in der Praxis wird für Riester immer ein extra Vertrag gemacht. Also einen Wohnriester BV und einne VL/WoP BV, einfach aus dem Grund weil er kann ja auch mehr als die 1200 € einzahlen = steuerlicher Vorteil.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.04.2009 14:46 - Geaendert am: 18.11.2009 20:15
Die Obergrenze beträgt 2.100 € pro Jahr. Das wäre noch kein Hinternis.

Allerdings könnte die nachgelagerte Besteuerung ein Grund sein, die Verträge zu spalten.

Zur Ermittlung einer fiktiven „Wohn-Rente“ muss ein sogenanntes „Wohnförderkonto“ geführt und mit jährlich
2 % bis zum vereinbarten Rentenbeginn verzinst werden. Auf dem „Wohnförderkonto“ werden das entnommene Kapital, die geförderten Tilgungsbeiträge und die gewährten Riester-Zulagen eingestellt.

Die aufgelaufene Summe muss dann ab Rentenbeginn zum persönlichen Steuersatz nachgelagert versteuert werden.
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.04.2009 08:51 - Geaendert am: 14.04.2009 08:51
Als "Faustformel" kann man das Vorjahresbrutto heranziehen und die BS mindestens so hoch ansetzen.

Allgemein kann mann aber m.E. über Sinn und Unsinn eines Wohnriesters streiten...
BL
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.04.2009 10:30
Da geb ich dir Recht B-Man.
Also ich war vor Kurzem ne Zeit lang mit underen Baufi-Beratern unterwegs. Und die haben es mit in Finanzierungen eingebunden, aber meist erst auf Nachfragen. Ok die eine Famile hatte 2 Kinder, eins 2008 geboren, das heißt es gibt 154+154+185+300 an Zulage, aber den Nachteil den ich ganz einfach seh, is dieses Wohnförderkonto(typisch für Deutschland).
Erklär das mal sinnvoll dem Kunden...Da wird mit der Agst. das Steuerrecht vereinfacht (zuminest wird es versucht) und dann wird durch solche "Produkte" wieder alles verkompliziert.
Wenn ich da an die UniProfiRente (Fondsgebundene RiesterRente von UnionInvestment) denke, die erklär ich dir auf nem Bierdeckel, für Wohnriester muss schon ein A4 Blatt her mindestens :-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.04.2009 12:18
Die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter ist typisch für Riester- Rente.
Der Kunde zahlt aber wesentlich weniger Zinsen, weil die Zulagen die Restschuld vermindern..
bulle89
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.04.2009 12:24
ich hätt gedacht man kann die vl und wop gar nicht mit einen wohnriester kombinieren!?
bei uns muss man einen wohnriester extra machen, eine wop und ansz wird auf einen riestervertrag nicht gewährt.
und zur bausparsumme: du kannst sie frei bestimmen, muss nicht vom vorjahresbrutto abhängen. ich frag den kunden was er mal braucht und vor allem wann. so kommt man automatisch drauf, denn gerade bei verschiedenen laufzeiten variieren die bausparsummen ganz schön.
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.04.2009 13:03
Das ist eine Gratwanderung. Wenn ich dem Kunden das Wohnförderkonto lang und breit erkläre, habe ich vermutlich geringe Aussichten auf einen Abschluss. In der Praxis wird daher oftmals gesagt, das es später versteuert werden muss, aber keine Details genannt...
Zumal kein Mensch wissen kann, wie sich die steuerliche Seite weiter entwickelt auf einen Zeitraum von vielleicht 30 - 40 Jahren...
BL
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.04.2009 15:21
Die nachgelagerte Besteuerung gibt´s auch beim normalen Riester, das is klar. Aber, dass es immer so kompliziert konstruiert werden muss, vorallem was gefördert wird etc..Also ich persönlich find´s uninteressant, vorallem wenn man später das Haus verkauft....
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.07.2009 19:51 - Geaendert am: 20.07.2009 20:02
@BL
erklärst du dem Kunden wirklich das Wohnförderkonto???
wenn ja warum?!das muss er jetzt doch noch nicht wissen, denn es ist eh ein Schatten-Konto von dem er nix weiß und erfährt, das ist ja nur Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung und die kannst du dem Kunden eh noch nicht unter die Nase halten weil du und der Kunde selbst ja noch nicht wissen wie sich sein EK und somit sein Steuersatz entwickeln........dann kannst dir auch das A4-blatt sparen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.07.2009 20:19
Man kann doch Folgendes dem Kunden sagen:
Während der Sparphase spart er sich mehr Steuern als er im Rentenalter zahlt. Wenn man noch dazu die Barwerte berechnet, schaut es noch besser aus.
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.07.2009 20:45
@Herrmann
MUSS man es dem Kunden zwangsläufig überhaupt sagen???weiß er wie es mal später bei ihm aussieht???Spart er wirklich Steuern während der Sparphase???das weiß nur das Finanzamt....aber die Förderqoute ist höher als durch WOP und AnSz, wenn der Kunde es vernüftig angeht
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.07.2009 20:51
Kann nicht verstehen, dass manche Berater die Steuerbelastung im Alter nicht erklären! Find ich dann falsch beraten. Klar ist es nicht einfach, aber ich machs über des Bespiel mit Geldriester (wirds einfach abgezogen) und bei dem andern zahlt mans halt, außerdem macht man nach dem wohnriester einen Geldriester um die Steuerbelastung zu bezahlen.

Und bei einem einigermaßen normalen Gehalt, ist das Steuerersparnis weit aus mehr als die Zulagenförderung (mit Kindern ggfs. anders.).
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.07.2009 21:17
@socke

find ich nicht falsch beraten, wenn ich dem kunden sage, dass es steuerliche Gesichtspunkte zu betrachten gilt, welche man heute noch nicht absehen kann
denn a) sind wir keine steuerberater und b) haben wir keinerlei einfluss auf entscheidungen der regierung.....
welchen steuersatz hast du wenn du in rente gehst und vor allem weißt du in welchem alter du in rente gehst???
weißt du wie dein wohnförderkonto in 30 jahren plus x aussieht???
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.07.2009 10:04
Wichtig ist, dass während der Sparphase die Einzahlungen steuerfrei bleiben.
Im Rentenalter müssen diese Beträge versteuert werden.
Dies darf man nicht verschweigen.

Da im Rentenalter i.d.R. die Steuersätze für die Einkommensteuer niedriger sind als im Erwerbsleben, gibt es Steuervorteile. Besonders dann, wenn man den Zeitpunkt der Nachbesteuerung betrachtet.
bluemchen84
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.07.2009 18:00
Weist ihr den Kunden auf die Nachteile hin:

Muss selbst genutzt werden, also nicht sterben oder ins Altersheim vor dem 85. Lebensjahr.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.07.2009 18:35
Die Riester- Rente wird lebenslang gezahlt. Man kann sie auch auf den Ehepartner übertragen.
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.07.2009 21:13
@bluemchen

erwerb von dauerwohnrecht im altersheim wird auch gefördert;)

der kunde kann die immobilie auch wieder verkaufen wenn er den erlös dann wieder in ein riesterprodukt steckt hat er keinen nachteil
außerdem sollte man nicht davon ausgehen das jemand der bauwillig oder kaufwillig ist so schnell wieder verkauft
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.11.2009 20:14
Das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital wird auf einem gesonderten „Konto“ – dem Wohnförderkonto – erfasst. Die dort eingestellten Beträge werden jährlich um 2 Prozent erhöht und dienen als Grundlage für die spätere nachgelagerte Besteuerung. Bei der so genannten nachgelagerten Besteuerung haben die Förderberechtigten ein Wahlrecht. Sie können sich zum einen für die sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen längeren Zeitraum von 17 bis 25 Jahren entscheiden. Alternativ ist eine Einmalbesteuerung von 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der Rentenphase möglich.
 

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