Realkredit...Verbraucherdarlehen?? |
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Verfasst am: 25.03.2009 17:20 |
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Ist denn jetzt ein Realkredit ein Verbraucherdarlehen gem. BGB...? Jeder erzählt mir was anderes...dann muss man bei einem Baufi-Kredit doch auch keine Widerrufsbelehrung machen, oder?? |
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Verfasst am: 25.03.2009 18:04 - Geaendert am: 25.03.2009 19:20 |
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Eine interessante Frage. Die sollte geklärt werden.
Folgendes steht fest:
Realdarlehen sind nicht mehr als Ausnahme im BGB genannt!
BGB § 491 Verbraucherdarlehensvertrag
(1) Für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer (Verbraucherdarlehensvertrag) ...
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass auch bei Baufinanzierungsdarlehen ein Widerrufsrecht besteht.
Auf Baufinanzierungsdarlehen findet das Haustürwiderrufsgesetz uneingeschränkte Anwendung.
Voraussetzung dafür ist, dass die Initiative zum Abschluß des Vertrags nicht vom Bauherren oder Immobilienkäufer, sondern vom Kreditgeber oder dessen Vermittler ausging.
Quelle:
http://www.finanztip.de/recht/bank/wehrt001.htm
Ab 1. Juli 2005 können Verbraucher auch Baukredite innerhalb von 14 Tagen nach der Unterschrift ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Quelle:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Kreditvertrag/1260933/1260933/ |
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